Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rathausstraße 3

    31171 Nordstemmen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0 Montag - Freitag              08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: einwohnercenter@nordstemmen.de

    Telefon Festnetz: 05069 800-0

    Telefon Festnetz: 05069 800-42

    Telefon Festnetz: 05069 800-43

    Telefon Festnetz: 05069 800-46

    Fax: 05069 800-91

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2021 (von: Webservice, Gemeinde Nordstemmen)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Nordstemmen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Janssen-Straße 31

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    E-Mail: info@landkreishildesheim.de

    Telefon Festnetz: 05121/309ß

    Fax: 05121 309-2000

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2009 (von: Landkreis Hildesheim Webservice)

    Technisch geändert am 13.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Übermitttlungssperre, Daten sperren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)