Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Hinweise für Diepholz: Auskunftssperren

    Übermittlungssperren
    Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten. Eine Übermittlungssperre kann jeder für sich einrichten lassen, um die Weitergabe seiner persönlichen Daten an folgende Stellen zu verhindern:

    • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
    • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
    • Adressbuchverlage
    • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
    • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

    Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

    Eine Einrichtung von Übermittlungssperren für Ihre Daten ist nur einmal erforderlich, da diese bis auf Widerruf im Melderegister gespeichert sind.

    Auskunftssperren
    Unter besonderen Voraussetzungen kann für eine Person eine Auskunftssperre eingerichtet werden.

    Voraussetzung ist, dass Tatsachen vorliegen und glaubhaft gemacht werden, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen. 

    Personen, die das für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre stellen. In diesem Antrag sind Begründungen für die Einrichtung einer Auskunftssperre anzugeben. Außerdem sind Unterlagen, aus denen sich Begründungen ergeben (Polizeianzeigen, Strafanzeige o. ä.) beizufügen.

    Die Auskunftssperre hat eine Geltungsdauer von 2 Jahren.  Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Zuständigkeit
    Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.

    Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.

    Gebühr
    Für die Antragsstellung der Sperren fallen keine Gebühren an.

    Unterlagen
    Für die Antragsstellung benötigen wir Ihr Ausweisdokument zur Identifizierung. Bei der Auskunftssperre müssen zudem Unterlagen zur Begründung (Polizeianzeigen, Strafanzeige o. ä.) mitgebracht werden.

    Hinweis
    Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung einer Auskunftssperre besteht nicht.

    Rechtsgrundlage
    § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz - Abteilung Zentraler Bürger-Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Bemerkungen

    Hinweise für Diepholz: Auskunftssperren

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Daten sperren, Übermitttlungssperre

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de