Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-400

    Fax: 05031 101-321

    E-Mail: BuergerBuero@wunstorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Hinweise für Wunstorf: Auskunftssperren im Melderegister

    Personalausweis oder Reisepass bzw. bei ausländischen Mitbürgern entsprechenden Nationalpass.

    Formulare

    Hinweise für Wunstorf: Auskunftssperren im Melderegister

    Einen Formantrag erhalten Sie nur dirket im BürgerBüro, weil ein rechtlicher Hinweis bei der Aushändigung des Antrages gegeben werden muss.

    Fristen

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Hinweise für Wunstorf: Auskunftssperren im Melderegister

    Sie selbst müssen alles mögliche in die Wege leiten, um Ihre aktuelle Anschrift geheim zu halten. So sollte beispielsweise kein Eintrag im Telefonverzeichnis vorhanden sein. Auch sollten Sie über Suchmaschinen im Internet nicht aufrufbar sein.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Wunstorf: Auskunftssperren im Melderegister

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Übermitttlungssperre, Daten sperren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English