Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Hinweise für Laatzen: Auskunftssperre Einrichtung
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Der Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann direkt vor Ort im Bürgerbüro gestellt werden. Hier können Erläuterungen erfolgen und über notwendige Unterlagen gesprochen werden.
Bitte denken Sie auch an andere Ausforschungsmöglichkeiten Dritter und ergreifen ggf. weitere, eigene Schutzmaßnahmen. Möglicherweise sind Ihre Daten bei anderen öffentlichen Stellen, wie dem Finanzamt, dem Jugendamt oder bei Gericht gespeichert und es bestehen ggf. weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen öffentlichen Registern, wie dem Ausländerzentralregister oder dem zentralen Fahrzeugregister.
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:
08000 116 016
www.hilfetelefon.de
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Der Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann direkt vor Ort im Bürgerbüro gestellt werden. Hier können Erläuterungen erfolgen und über notwendige Unterlagen gesprochen werden.
Bitte denken Sie auch an andere Ausforschungsmöglichkeiten Dritter und ergreifen ggf. weitere, eigene Schutzmaßnahmen. Möglicherweise sind Ihre Daten bei anderen öffentlichen Stellen, wie dem Finanzamt, dem Jugendamt oder bei Gericht gespeichert und es bestehen ggf. weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen öffentlichen Registern, wie dem Ausländerzentralregister oder dem zentralen Fahrzeugregister.
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:
08000 116 016
www.hilfetelefon.de
Weitere Informationen
Hinweise für Laatzen: Auskunftssperre Einrichtung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Übermitttlungssperre, Daten sperren