Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Hemmingen-Westerfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30966 Hemmingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag freie Sprechzeiten - ohne vorherige Terminvereinbarung von 9 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr Dienstag mit vorheriger online Terminvereinbarung Mittwoch mit vorheriger online Terminvereinbarung Donnerstag freie Sprechzeiten - ohne vorherige Terminvereinbarung von 9 Uhr bis 12 Uhr, 15 Uhr bis 18 Uhr mit vorheriger online Terminvereinbarung Freitag mit vorheriger online Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4103-333

    Fax: 0511 4103-293

    E-Mail: buergerbuero@stadthemmingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Arnum

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Straße 63

    30966 Hemmingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüro Arnum kann zurzeit nur temporär geöffnet werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 4103-444

    Fax: 0511 4103-294

    E-Mail: buergerbuero@stadthemmingen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte informieren Sie sich über aktuelle Aushänge und Bekanntmachungen.

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Fristen

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Übermitttlungssperre, Daten sperren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de