Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunftssperre Einrichtung

    Beschreibung

    Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Barsinghausen: Auskunftssperre Einrichtung

    In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).

    Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:
    08000 116 016

    www.hilfetelefon.de

    In Barsinghausen ist das Bürgerbüro zuständig (siehe Seitenende).

    Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:
    08000 116 016

    www.hilfetelefon.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Barsinghausen: Auskunftssperre Einrichtung

    Der Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann direkt vor Ort im Bürgerbüro Barsinghausen gestellt werden. Hier können Erläuterungen erfolgen und über notwendige Unterlagen gesprochen werden.

    Der Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann direkt vor Ort im Bürgerbüro Barsinghausen gestellt werden. Hier können Erläuterungen erfolgen und über notwendige Unterlagen gesprochen werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Deisterplatz 2

    30890 Barsinghausen

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05105 774-2200

    Fax: 05105 774-2337

    E-Mail: buergerbuero@stadt-barsinghausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    Hinweise für Barsinghausen: Auskunftssperre Einrichtung

    Bitte denken Sie auch an andere Ausforschungsmöglichkeiten Dritter und ergreifen ggf. weitere, eigene Schutzmaßnahmen. Möglicherweise sind Ihre Daten bei anderen öffentlichen Stellen, wie dem Finanzamt, dem Jugendamt oder bei Gericht gespeichert und es bestehen eventuell weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen öffentlichen Registern, wie dem Ausländerzentralregister oder dem zentralen Fahrzeugregister.

    Einen Termin im Bürgerbüro können Sie direkt buchen

    Bitte denken Sie auch an andere Ausforschungsmöglichkeiten Dritter und ergreifen ggf. weitere, eigene Schutzmaßnahmen. Möglicherweise sind Ihre Daten bei anderen öffentlichen Stellen, wie dem Finanzamt, dem Jugendamt oder bei Gericht gespeichert und es bestehen eventuell weitere Möglichkeiten zur Sperrung von Daten. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Sperrung von Daten in anderen öffentlichen Registern, wie dem Ausländerzentralregister oder dem zentralen Fahrzeugregister.

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Stichwörter

    Daten sperren, Übermitttlungssperre

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024