Auskunftssperre Einrichtung
Beschreibung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Online-Dienste
- Adelebsen
- Apen
- Bad Bentheim
- Bad Gandersheim
- Bad Harzburg
- Bad Lauterberg im Harz
- Bad Münder am Deister
- Bad Pyrmont
- Bad Zwischenahn
- Bockhorn
- Brome
- Bückeburg
- Burgdorf
- Celle
- Coppenbrügge
- Damme
- Delligsen
- Drochtersen
- Duderstadt
- Edewecht
- Einbeck
- Emmerthal
- Friesoythe
- Gemeindeverband Boffzen (Kreis Holzminden, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Dransfeld (Kreis Göttingen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Gellersen (Kreis Lüneburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Harpstedt (Kreis Oldenburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Kirchdorf (Kreis Diepholz, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Lindhorst (Kreis Schaumburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Niedernwöhren (Kreis Schaumburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Oderwald (Kreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Radolfshausen (Kreis Göttingen, Niedersachsen)
- Gifhorn
- Großefehn
- Hatten
- Isernhagen
- Jemgum
- Jever
- Jork
- Kalefeld
- Katlenburg-Lindau
- Kirchlinteln
- Langenhagen
- Meinersen
- Molbergen
- Moringen
- Neu Wulmstorf
- Neuenhaus
- Neuenkirchen-Vörden
- Nienburg (Weser)
- Nörten-Hardenberg
- Obernkirchen
- Osnabrück
- Ostercappeln
- Osterholz-Scharmbeck
- Ostrhauderfehn
- Pattensen
- Peine
- Rehburg-Loccum
- Rinteln
- Ritterhude
- Ronnenberg
- Salzhemmendorf
- Schöningen
- Schortens
- Schüttorf
- Schwaförden
- Seelze
- Seevetal
- Sehnde
- Siedenburg
- Soltau
- Stade
- Südheide
- Syke
- Twist
- Uplengen
- Uslar
- Varel
- Wardenburg
- Wedemark
- Weyhe
- Wietmarschen
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Fristen
Geltungsdauer: 2 Jahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz am 25.11.2015
Stichwörter
Übermitttlungssperre, Daten sperren