Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Beschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

    • Familienname,
    • Vornamen,
    • Doktorgrad und
    • derzeitige Anschriften

    zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Allgemeine Informationen

    Jedermann kann über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Die Auskunft wird vom Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick erteilt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Person hier mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.

    Diese Auskunft ist gebührenpflichtig.

    Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Einwohnermeldeamt über einzelne Einwohner(innen) der Samtgemeinde Bardowick folgende Auskünfte:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • Anschrift

    Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit das Einwohnermeldeamt jede Verwechslung ausschließen kann. Die Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    21357 Bardowick

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr Mittwochs geschlossen!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 1201-35

    Telefon Festnetz: 04131 1201-34

    Fax: 04131 1201-804

    E-Mail: n.schwarz@samtgemeinde-bardowick.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fotoautomat

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Bardowick - Standesamt (Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    21357 Bardowick

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Fallapp (Vertretung für Frau Neumann)

      Telefon Festnetz: 04131 1201-36

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Ablichtung aus dem EheregisterEheurkunde

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden. Die anfragende Person muss sich ausweisen können.

    Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist das berechtigte Interesse für die Auskunftserteilung glaubhaft zu machen.

    Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
    • Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
    • Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 9,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Einfache Melderegisterauskunft für privaten Zweck:
    9,70 Euro

    Einfache Melderegisterauskunft für gewerblichen Zweck:
    12,70 Euro

    Einfache Melderegisterauskunft, wenn besondere Ermittlungen
    erforderlich sind - für private Zwecke:
    15,70 Euro

    Einfache Melderegisterauskunft, wenn besondere Ermittlungen
    erforderlich sind - für gewerbliche Zwecke:
    20,70 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern und kommunale Validierung am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    EMA, Personensuche, Anschrift ermitteln, Anschrift

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de