Melderegisterauskunft Erteilung einfach
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Online-Dienste
- Achim
- Bad Fallingbostel
- Bispingen
- Bremervörde
- Buchholz in der Nordheide
- Buxtehude
- Celle
- Geestland
- Gemeindeverband Amelinghausen (Kreis Lüneburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Aue (Kreis Uelzen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Bevensen-Ebstorf (Kreis Uelzen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Elbtalaue (Kreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Fredenbeck (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Gartow (Kreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Gellersen (Kreis Lüneburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Hanstedt (Kreis Harburg, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Harsefeld (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Lühe (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Nordkehdingen (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Oldendorf-Himmelpforten (Kreis Stade, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Selsingen (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Gemeindeverband Suderburg (Kreis Uelzen, Niedersachsen)
- Gemeindeverband Tarmstedt (Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
- Hollenstedt
- Jork
- Kirchlinteln
- Langwedel
- Munster
- Neuenkirchen
- Osterheide
- Osterholz-Scharmbeck
- Ritterhude
- Rosengarten
- Schwanewede
- Seevetal
- Soltau
- Stade
- Stelle
- Südheide
- Verden (Aller)
- Visselhövede
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: mindestens EUR 9,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern und kommunale Validierung am 05.11.2015
Stichwörter
EMA, Anschrift ermitteln, Anschrift, Personensuche