Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Wesermarsch: Bodenschutz: Altlasten und altlastenverdächtige Flächen - Auskunftsrecht

    Zuständig für die Führung des Altlastenverzeichnisses ist die untere Bodenschutzbehörde, also gemäß § 9 Abs. 2 Nds. Bodenschutzgesetz der Landkreis Wesermarsch für den eigenen Bereich. Bitte wenden Sie sich an den/die o. g. Ansprechpartner/in.



    Ausnahme:  Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig bei schädlichen Bodenveränderungen durch die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf deren Betriebsgrundstück, soweit sie für diese Anlagen die Aufsicht führen. Dies gilt auch noch zehn Jahre nach deren Stilllegung.

    Zuständig für die Führung des Altlastenverzeichnisses ist die untere Bodenschutzbehörde, also gemäß § 9 Abs. 2 Nds. Bodenschutzgesetz der Landkreis Wesermarsch für den eigenen Bereich. Bitte wenden Sie sich an den/die o. g. Ansprechpartner/in.



    Ausnahme:  Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig bei schädlichen Bodenveränderungen durch die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf deren Betriebsgrundstück, soweit sie für diese Anlagen die Aufsicht führen. Dies gilt auch noch zehn Jahre nach deren Stilllegung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 68 - Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15

    26919 Brake (Unterweser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017 (von: Kleemann, Kerstin)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Kleemann, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Stau 3

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Parkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: ja

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 9215-500

    Fax: 0441 9215-9600

    E-Mail: Katasteramt-OL@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2009 (von: Dieter Lohrengel)

    Technisch geändert am 01.12.2021 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Hinweise für Wesermarsch: Bodenschutz: Altlasten und altlastenverdächtige Flächen - Auskunftsrecht

    Auskünfte sind schriftlich zu beantragen. Für einen Antrag benötigen Sie

    • Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung,
    • Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke

    Weitere Nachweise können sein

    • Zustimmung des Grundstückseigentümers (Vollmacht),

    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Auskünfte sind schriftlich zu beantragen. Für einen Antrag benötigen Sie

    • Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung,
    • Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke

    Weitere Nachweise können sein

    • Zustimmung des Grundstückseigentümers (Vollmacht),

    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wesermarsch: Bodenschutz: Altlasten und altlastenverdächtige Flächen - Auskunftsrecht

    Die zuständige Stelle hat nach dem Eingang des Antrags eine Bearbeitungsfrist von einem Monat zur Verfügung. Sind die Umweltinformationen sehr umfangreich und komplex, kann die Frist auf zwei Monate ausgedehnt werden

    Die zuständige Stelle hat nach dem Eingang des Antrags eine Bearbeitungsfrist von einem Monat zur Verfügung. Sind die Umweltinformationen sehr umfangreich und komplex, kann die Frist auf zwei Monate ausgedehnt werden

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise für Wesermarsch: Bodenschutz: Altlasten und altlastenverdächtige Flächen - Auskunftsrecht

    Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben. Einzelheiten regelt § 6 des NUIG.

    Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben. Einzelheiten regelt § 6 des NUIG.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesermarsch: Bodenschutz: Altlasten und altlastenverdächtige Flächen - Auskunftsrecht

    Altlasten und altlastenverdächtige Flächen - Auskunftsrecht

    Allgemeine Informationen

    Mit dem Begriff Altlastverdachtsflächen werden Flächen bezeichnet, bei denen der Verdacht einer Altlast besteht. Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen, Rüstungsstandorte und Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden. Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.

    Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG als Bundesgesetz gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen UIG (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden; gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.

    Altlasten und altlastenverdächtige Flächen - Auskunftsrecht

    Allgemeine Informationen

    Mit dem Begriff Altlastverdachtsflächen werden Flächen bezeichnet, bei denen der Verdacht einer Altlast besteht. Altlasten sind z.B. stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen, Rüstungsstandorte und Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte), soweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren hervorgerufen werden. Im Altlastenverzeichnis sind die Daten über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zusammengefasst.

    Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG als Bundesgesetz gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen UIG (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden; gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)