Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Cloppenburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: ja
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Linie:- Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bröring
Frau Zurborg
Telefon Festnetz: 04471 15-164
E-Mail: zurborg@lkclp.de
Frau Breitenbach
Herr Pophanken
Frau Schamberg
Telefon Festnetz: 04471 15-179
E-Mail: schamberg@lkclp.de
Frau Taphorn
Herr Post
Telefon Festnetz: 04471 15584
E-Mail: m.post@lkclp.de
Frau Hüggelmeyer
Telefon Festnetz: 04471 15361
E-Mail: p.hueggelmeyer@lkclp.de
Herr Norrenbrock
Telefon Festnetz: 04471 15-355
E-Mail: b.norrenbrock@lkclp.de
Frau Keiss
Telefon Festnetz: 04471 15-583
E-Mail: keiss@lkclp.de
Internet
Formulare
Antrag Altlastenauskunft
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012