Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar
Die Stadt Oldenburg verfügt über ein Altlasten- und Verdachtsflächenkataster. In diesem Kataster sind alle bekannten Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen durch die unteren Bodenschutzbehörde erfasst
- Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit hervorgerufen wird.
- Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen zunächst nur der Verdacht für eine Gefährdung der Umwelt besteht.
Auskünfte, ob ein jeweiliges Grundstück im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster verzeichnet ist und ob gegebenenfalls weiterreichende Informationen vorliegen, erhalten Sie auf Anfrage bei der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Oldenburg.
Anfragen können von der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder mit Vollmacht gestellt werden. In besonderen Fällen kann die Auskunft auch auf Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt werden. In diesen Fällen nehmen Sie bitte vorher direkt Kontakt mit uns auf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Naturschutz und technischer Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: ja
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Angabe zur Adresse des Grundstücks
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- Kopie eines Lageplans (wenn vorhanden)
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar
Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG)
Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar
Die Antragstellung ist schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax zu stellen.
Hierzu nutzen Sie bitte das Antragsformular (siehe Anträge / Formulare) und übersenden dies dem Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Bodenschutzbehörde.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar
Die Auskunft ist kostenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.
In der Regel entstehen Gebühren von 36 Euro pro Grundstück.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012