• Oldenburg (Oldenburg) (Niedersachsen)
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

Altlastenkataster: Auskunft

Beschreibung

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkataster

Allgemeine Informationen

Die Stadt Oldenburg verfügt über ein Altlasten- und Verdachtsflächenkataster. In diesem Kataster sind alle bekannten Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen durch die unteren Bodenschutzbehörde erfasst.

  • Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit hervorgerufen wird.
     
  • Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen zunächst nur der Verdacht für eine Gefährdung der Umwelt besteht.

Auskünfte, ob ein jeweiliges Grundstück im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster verzeichnet ist und ob gegebenenfalls weiterreichende Informationen vorliegen, erhalten Sie auf Anfrage bei der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Oldenburg.

Anfragen können von der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder mit Vollmacht gestellt werden. In besonderen Fällen kann die Auskunft auch auf Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt werden. In diesen Fällen nehmen Sie bitte vorher direkt Kontakt mit uns auf. 



Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

Allgemeine Informationen

Die Stadt Oldenburg verfügt über ein Altlasten- und Verdachtsflächenkataster. In diesem Kataster sind alle bekannten Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen durch die unteren Bodenschutzbehörde erfasst

  • Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit hervorgerufen wird.
  • Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen zunächst nur der Verdacht für eine Gefährdung der Umwelt besteht.

Auskünfte, ob ein jeweiliges Grundstück im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster verzeichnet ist und ob gegebenenfalls weiterreichende Informationen vorliegen, erhalten Sie auf Anfrage bei der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Oldenburg.

Anfragen können von der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder mit Vollmacht gestellt werden. In besonderen Fällen kann die Auskunft auch auf Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt werden. In diesen Fällen nehmen Sie bitte vorher direkt Kontakt mit uns auf.



Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Naturschutz und technischer Umweltschutz

Adresse

Hausanschrift

Industriestraße 1 h

26121 Oldenburg (Oldenburg)

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 235-2854

Fax: 0441 235-2110

E-Mail: umwelt@stadt-oldenburg.de

Weitere Informationen

In diesem Fachdienst werden die Aufgaben des technischen Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes bearbeitet. Außerdem überwacht er bei städtischen Beschaffungen die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Produkte.

Version

Technisch erstellt am 24.08.2022

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg

Adresse

Hausanschrift

Stau 3

26122 Oldenburg (Oldenburg)

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 9215-500

Fax: 0441 9215-9600

E-Mail: Katasteramt-OL@lgln.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 07.05.2009

Technisch geändert am 01.12.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkataster

  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Angabe zur Adresse des Grundstücks
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Kopie eines Lageplans (wenn vorhanden)

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Angabe zur Adresse des Grundstücks
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Kopie eines Lageplans (wenn vorhanden)

Formulare

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkataster

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkataster

Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz  (NUIG)

Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG)

Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verfahrensablauf

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Antragstellung ist schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax zu stellen.

Hierzu nutzen Sie bitte das Antragsformular (siehe Anträge / Formulare) und übersenden dies dem Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Bodenschutzbehörde.

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

Die Antragstellung ist schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax zu stellen.

Hierzu nutzen Sie bitte das Antragsformular (siehe Anträge / Formulare) und übersenden dies dem Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Bodenschutzbehörde.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft ist kostenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.

In der Regel entstehen Gebühren von 36 Euro pro Grundstück.

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

Die Auskunft ist kostenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.

In der Regel entstehen Gebühren von 36 Euro pro Grundstück.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkataster

Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 06.12.2012

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024