Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt Oldenburg verfügt über ein Altlasten- und Verdachtsflächenkataster. In diesem Kataster sind alle bekannten Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen durch die unteren Bodenschutzbehörde erfasst

    • Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit hervorgerufen wird.
    • Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen zunächst nur der Verdacht für eine Gefährdung der Umwelt besteht.

    Auskünfte, ob ein jeweiliges Grundstück im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster verzeichnet ist und ob gegebenenfalls weiterreichende Informationen vorliegen, erhalten Sie auf Anfrage bei der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Oldenburg.

    Anfragen können von der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder mit Vollmacht gestellt werden. In besonderen Fällen kann die Auskunft auch auf Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt werden. In diesen Fällen nehmen Sie bitte vorher direkt Kontakt mit uns auf.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Naturschutz und technischer Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 h

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-2854

    Fax: 0441 235-2110

    E-Mail: umwelt@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    In diesem Fachdienst werden die Aufgaben des technischen Umweltschutzes und des Natur- und Landschaftsschutzes bearbeitet. Außerdem überwacht er bei städtischen Beschaffungen die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Produkte.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Stau 3

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: ja

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0441 9215-9600

    Telefon Festnetz: 0441 9215-500

    E-Mail: Katasteramt-OL@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Angabe zur Adresse des Grundstücks
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • Kopie eines Lageplans (wenn vorhanden)

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

    Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)

    Umweltinformationsgesetz (UIG)

    Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG)

    Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

    Die Antragstellung ist schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax zu stellen.

    Hierzu nutzen Sie bitte das Antragsformular (siehe Anträge / Formulare) und übersenden dies dem Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Bodenschutzbehörde.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

    Die Auskunft ist kostenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.

    In der Regel entstehen Gebühren von 36 Euro pro Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Altlasten Auskunft aus dem Altlastenkatastar

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de