Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Stade: Altlasten & Bodenschutz
© LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Der Landkreis Stade führt seit einigen Jahren ein Altlastenkataster. Unter Altlasten werden
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
verstanden, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Bodenschutz
Der Boden ist - trotz seiner mechanischen Stabilität und seiner großen Masse - ein verletzbares Teilsystem unserer Umwelt. Auf physikalische und stoffliche Belastungen reagiert er sehr sensibel. Boden ist Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Er hat eine Filterfunktion für das Grundwasser.
Boden stellt aber zugleich auch einen Produktionsfaktor für Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe dar. Er ist zudem ein unersetzbares Kulturgut. An jeden Quadratmeter werden die vielfältigsten Nutzungsansprüche gestellt - als Siedlungsraum, als Verkehrsträger, als landwirtschaftliche Nutzfläche, als Rohstofflagerstätte und vieles mehr. Diese Ansprüche sind nicht immer mit seinen natürlichen Funktionen in Einklang zu bringen.
Gesetzliches zum Thema Altlasten & Bodenschutz
© LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
Der Landkreis Stade führt seit einigen Jahren ein Altlastenkataster. Unter Altlasten werden
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist
verstanden, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Bodenschutz
Der Boden ist - trotz seiner mechanischen Stabilität und seiner großen Masse - ein verletzbares Teilsystem unserer Umwelt. Auf physikalische und stoffliche Belastungen reagiert er sehr sensibel. Boden ist Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Er hat eine Filterfunktion für das Grundwasser.
Boden stellt aber zugleich auch einen Produktionsfaktor für Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe dar. Er ist zudem ein unersetzbares Kulturgut. An jeden Quadratmeter werden die vielfältigsten Nutzungsansprüche gestellt - als Siedlungsraum, als Verkehrsträger, als landwirtschaftliche Nutzfläche, als Rohstofflagerstätte und vieles mehr. Diese Ansprüche sind nicht immer mit seinen natürlichen Funktionen in Einklang zu bringen.
Gesetzliches zum Thema Altlasten & Bodenschutz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Otterndorf - Katasteramt Stade
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Rechtsgrundlage(n)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Altlasten & Bodenschutz
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012