Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft
Altablagerungen sind meist wilde Ablagerungen von Müll und Abfällen, die bis zum Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes 1972 und der Einführung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung in der Nähe von Siedlungsbereichen betrieben wurden. Im Landkreis befinden sich 110 Altablagerungen, die Anfang der 90'er Jahren erfasst und deren Daten gezielt ermittelt wurden. Eine Altablagerung kann mit möglichen gefährlichen Abfällen und Stoffen zu Grundwasserverunreinigung und gesundheitlichen Schäden führen und so zur Altlast werden.
Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der Unteren Bodenschutzbehörde beantragen.
Altablagerungen sind meist wilde Ablagerungen von Müll und Abfällen, die bis zum Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes 1972 und der Einführung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung in der Nähe von Siedlungsbereichen betrieben wurden. Im Landkreis befinden sich 110 Altablagerungen, die Anfang der 90'er Jahren erfasst und deren Daten gezielt ermittelt wurden. Eine Altablagerung kann mit möglichen gefährlichen Abfällen und Stoffen zu Grundwasserverunreinigung und gesundheitlichen Schäden führen und so zur Altlast werden.
Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der Unteren Bodenschutzbehörde beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft
Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises erteilt die entsprechende Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Ausnahme: Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig bei schädlichen Bodenveränderungen durch die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf deren Betriebsgrundstück, soweit sie für diese Anlagen die Aufsicht führen. Dies gilt auch noch zehn Jahre nach deren Stilllegung.
Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises erteilt die entsprechende Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Ausnahme: Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig bei schädlichen Bodenveränderungen durch die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf deren Betriebsgrundstück, soweit sie für diese Anlagen die Aufsicht führen. Dies gilt auch noch zehn Jahre nach deren Stilllegung.
Ansprechpartner
Sachgebiet Abfall
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Harfst
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Otterndorf - Katasteramt Osterholz-Scharmbeck
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitags und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Rechtsgrundlage(n)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Umweltinformationsgesetz
Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)
Umweltinformationsgesetz
Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft
Für die Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.
Für die Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012