Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft

    Allgemeine Informationen

    Altablagerungen sind meist wilde Ablagerungen von Müll und Abfällen, die bis zum Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes 1972 und der Einführung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung in der Nähe von Siedlungsbereichen betrieben wurden. Im Landkreis befinden sich 110 Altablagerungen, die Anfang der 90'er Jahren erfasst und deren Daten gezielt ermittelt wurden. Eine Altablagerung kann mit möglichen gefährlichen Abfällen und Stoffen zu Grundwasserverunreinigung und gesundheitlichen Schäden führen und so zur Altlast  werden.

    Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der Unteren Bodenschutzbehörde beantragen.



    Allgemeine Informationen

    Altablagerungen sind meist wilde Ablagerungen von Müll und Abfällen, die bis zum Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes 1972 und der Einführung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung in der Nähe von Siedlungsbereichen betrieben wurden. Im Landkreis befinden sich 110 Altablagerungen, die Anfang der 90'er Jahren erfasst und deren Daten gezielt ermittelt wurden. Eine Altablagerung kann mit möglichen gefährlichen Abfällen und Stoffen zu Grundwasserverunreinigung und gesundheitlichen Schäden führen und so zur Altlast werden.

    Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der Unteren Bodenschutzbehörde beantragen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft

    Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises erteilt die entsprechende Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Ausnahme: Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig bei schädlichen Bodenveränderungen durch die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf deren Betriebsgrundstück, soweit sie für diese Anlagen die Aufsicht führen. Dies gilt auch noch zehn Jahre nach deren Stilllegung.

    Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises erteilt die entsprechende Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Ausnahme: Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig bei schädlichen Bodenveränderungen durch die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf deren Betriebsgrundstück, soweit sie für diese Anlagen die Aufsicht führen. Dies gilt auch noch zehn Jahre nach deren Stilllegung.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Abfall

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Osterholze 2a

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-3274

    Fax: 04791 930-3299

    E-Mail: umweltamt@landkreis-osterholz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Otterndorf - Katasteramt Osterholz-Scharmbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Pappstraße 4

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8.00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitags und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 306-0

    Fax: 04791 306-25

    E-Mail: Katasteramt-OHZ@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2009 (von: Dieter Lohrengel)

    Technisch geändert am 01.12.2021 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft

    Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

    Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

    Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)

    Umweltinformationsgesetz

    Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) 

    Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

    Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

    Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)

    Umweltinformationsgesetz

    Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft

    Für die Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.

    Für die Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Altlastenkataster - Auskunft

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)