Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüchow-Dannenberg - Fachdienst 66 - Wasserwirtschaft, Bodenschutz und Abfall

    Adresse

    Hausanschrift

    Königsberger Straße 10

    29439 Lüchow (Wendland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Geschäftszeiten: Mo., Di. & Fr. 9.00 - 12.30 Uhr, Do. 9.00 - 12.30 & 14.00 - 16.00 Uhr, Mi.: keine Sprechzeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05841 120-0

    Fax: 05841 120-278

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English