Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Amt Wasser und Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2215
Kontaktperson
Svend Rauterberg
Wasserwirtschaft, Abfall und Katastrophenschutz (7.2)
Beschreibung
In der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfall- und Katastrophenschutz werden die Aufgaben der unteren staatliche Behörden zusammengefasst, die sich im weitesten Sinne mit Gefahrenabwehr beschäftigen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04721 700-927
E-Mail: info@cuxhaven.de
Kontaktperson
Albrecht Roloff
Lars Goldhammer
Joachim Beckmann
Katharina Noe
Lukas Nietfeld
Kerstin Wojke (Abteilungsleitung)
Telefon Festnetz: 04721 700-830
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 18 Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.00 EUR bis 500.00 EUR
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012