Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Altlastenkataster: Auskunft

    Allgemeine Informationen

    Gemäß § 6 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) ist der Landkreis Nienburg / Weser verpflichtet ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Es handelt sich hierbei um:

    • Altablagerungen (ehemalige Deponien oder Grundstücke auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden)
    • Altstandorte (stillgelegte Anlage oder Grundstücke auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen wurde)
    • Altlast - Verdachtsflächen (Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung vorliegt)

    Altlasten sind Flächen auf denen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen schädliche Bodenveränderungen entstanden sind. Sie können in der Praxis durch den Betrieb von gewerblichen oder industriellen Anlagen verursacht werden, aber auch im privaten Bereich beispielsweise durch eine unsachgemäße Lagerung von Stoffen (Heizöl, Holz- oder Pflanzenschutzmittel u.a.).

    Bei Grundstücksgeschäften, Bauaktivitäten oder der Umnutzung insbesondere von Gewerbe- und Industrieflächen ist die Frage nach dem Vorliegen eines Altlasten-verdachts von großer Bedeutung.

    Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Nienburg /Weser gibt Auskünfte gemäß NBodSchG über Eintragungen im Altlastenkataster an Bürger/innen, die ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Bauherren oder Investoren. Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig. Die gültigen Gebührensätze können beim Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen erfragt werden.

    Im Altlastenkataster werden Informationen über den umwelttechnischen Untersuchungszustand eines Grundstücks gesammelt. Diese können aus einem reinen Altlastenverdacht bestehen, der von einer vorhergehenden Nutzung abgeleitet wurde, aber auch eine komplette Schadensbeurteilung beinhalten.

    In einem Geographischen Informationssystem (GIS) sind die Flächen digital erfasst.

    Ein großer Anteil der Altlast-Verdachtsflächen ist ausschließlich wegen seiner Vornutzung, also eines Altlastenverdachts in das Kataster aufgenommen worden. Die Gewichtung dieses Altlastenverdachts (Altlastenrelevanz), wird mit Hilfe eines Bewertungssystems, des Baden Württemberger Branchenkatalogs, vorgenommen.

    Nicht von jeder ermittelten Altlast-Verdachtsfläche geht eine Gefahr aus. Dennoch ist es grundsätzlich sinnvoll vor Abschluss eines Kaufvertrages die Altlastenfrage zu klären.



    Allgemeine Informationen

    Gemäß § 6 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) ist der Landkreis Nienburg / Weser verpflichtet ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Es handelt sich hierbei um:

    • Altablagerungen (ehemalige Deponien oder Grundstücke auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden)
    • Altstandorte (stillgelegte Anlage oder Grundstücke auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen wurde)
    • Altlast - Verdachtsflächen (Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung vorliegt)

    Altlasten sind Flächen auf denen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen schädliche Bodenveränderungen entstanden sind. Sie können in der Praxis durch den Betrieb von gewerblichen oder industriellen Anlagen verursacht werden, aber auch im privaten Bereich beispielsweise durch eine unsachgemäße Lagerung von Stoffen (Heizöl, Holz- oder Pflanzenschutzmittel u.a.).

    Bei Grundstücksgeschäften, Bauaktivitäten oder der Umnutzung insbesondere von Gewerbe- und Industrieflächen ist die Frage nach dem Vorliegen eines Altlasten-verdachts von großer Bedeutung.

    Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Nienburg /Weser gibt Auskünfte gemäß NBodSchG über Eintragungen im Altlastenkataster an Bürger/innen, die ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Bauherren oder Investoren. Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig. Die gültigen Gebührensätze können beim Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen erfragt werden.

    Im Altlastenkataster werden Informationen über den umwelttechnischen Untersuchungszustand eines Grundstücks gesammelt. Diese können aus einem reinen Altlastenverdacht bestehen, der von einer vorhergehenden Nutzung abgeleitet wurde, aber auch eine komplette Schadensbeurteilung beinhalten.

    In einem Geographischen Informationssystem (GIS) sind die Flächen digital erfasst.

    Ein großer Anteil der Altlast-Verdachtsflächen ist ausschließlich wegen seiner Vornutzung, also eines Altlastenverdachts in das Kataster aufgenommen worden. Die Gewichtung dieses Altlastenverdachts (Altlastenrelevanz), wird mit Hilfe eines Bewertungssystems, des Baden Württemberger Branchenkatalogs, vorgenommen.

    Nicht von jeder ermittelten Altlast-Verdachtsfläche geht eine Gefahr aus. Dennoch ist es grundsätzlich sinnvoll vor Abschluss eines Kaufvertrages die Altlastenfrage zu klären.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    551 FD Umweltrecht und Kreisstraßen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishaus am Schloßplatz

    31582 Nienburg (Weser)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 967-265

    Fax: 05021 967-447

    E-Mail: umwelt@kreis-ni.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 24.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Sulingen-Verden - Katasteramt Nienburg (Weser)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstraße 8

    31582 Nienburg (Weser)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 808-111

    Fax: 05021 808-108

    E-Mail: Katasteramt-NI@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.03.2009 (von: Dieter Lohrengel)

    Technisch geändert am 01.12.2021 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Formulare

    Hinweise für Nienburg (Weser): Altlastenkataster: Auskunft

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise für Nienburg (Weser): Altlastenkataster: Auskunft

    Je nach Aufwand werden Gebühren erhoben.

    Je nach Aufwand werden Gebühren erhoben.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)