Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Nienburg (Weser): Altlastenkataster: Auskunft
Gemäß § 6 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) ist der Landkreis Nienburg / Weser verpflichtet ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Es handelt sich hierbei um:
- Altablagerungen (ehemalige Deponien oder Grundstücke auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden)
- Altstandorte (stillgelegte Anlage oder Grundstücke auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen wurde)
- Altlast - Verdachtsflächen (Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung vorliegt)
Altlasten sind Flächen auf denen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen schädliche Bodenveränderungen entstanden sind. Sie können in der Praxis durch den Betrieb von gewerblichen oder industriellen Anlagen verursacht werden, aber auch im privaten Bereich beispielsweise durch eine unsachgemäße Lagerung von Stoffen (Heizöl, Holz- oder Pflanzenschutzmittel u.a.).
Bei Grundstücksgeschäften, Bauaktivitäten oder der Umnutzung insbesondere von Gewerbe- und Industrieflächen ist die Frage nach dem Vorliegen eines Altlasten-verdachts von großer Bedeutung.
Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Nienburg /Weser gibt Auskünfte gemäß NBodSchG über Eintragungen im Altlastenkataster an Bürger/innen, die ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Bauherren oder Investoren. Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig. Die gültigen Gebührensätze können beim Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen erfragt werden.
Im Altlastenkataster werden Informationen über den umwelttechnischen Untersuchungszustand eines Grundstücks gesammelt. Diese können aus einem reinen Altlastenverdacht bestehen, der von einer vorhergehenden Nutzung abgeleitet wurde, aber auch eine komplette Schadensbeurteilung beinhalten.
In einem Geographischen Informationssystem (GIS) sind die Flächen digital erfasst.
Ein großer Anteil der Altlast-Verdachtsflächen ist ausschließlich wegen seiner Vornutzung, also eines Altlastenverdachts in das Kataster aufgenommen worden. Die Gewichtung dieses Altlastenverdachts (Altlastenrelevanz), wird mit Hilfe eines Bewertungssystems, des Baden Württemberger Branchenkatalogs, vorgenommen.
Nicht von jeder ermittelten Altlast-Verdachtsfläche geht eine Gefahr aus. Dennoch ist es grundsätzlich sinnvoll vor Abschluss eines Kaufvertrages die Altlastenfrage zu klären.
Gemäß § 6 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) ist der Landkreis Nienburg / Weser verpflichtet ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Es handelt sich hierbei um:
- Altablagerungen (ehemalige Deponien oder Grundstücke auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden)
- Altstandorte (stillgelegte Anlage oder Grundstücke auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen wurde)
- Altlast - Verdachtsflächen (Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung vorliegt)
Altlasten sind Flächen auf denen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen schädliche Bodenveränderungen entstanden sind. Sie können in der Praxis durch den Betrieb von gewerblichen oder industriellen Anlagen verursacht werden, aber auch im privaten Bereich beispielsweise durch eine unsachgemäße Lagerung von Stoffen (Heizöl, Holz- oder Pflanzenschutzmittel u.a.).
Bei Grundstücksgeschäften, Bauaktivitäten oder der Umnutzung insbesondere von Gewerbe- und Industrieflächen ist die Frage nach dem Vorliegen eines Altlasten-verdachts von großer Bedeutung.
Die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Nienburg /Weser gibt Auskünfte gemäß NBodSchG über Eintragungen im Altlastenkataster an Bürger/innen, die ein berechtigtes Interesse hieran nachweisen können. Dies sind zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Bauherren oder Investoren. Die Auskunftserteilung ist gebührenpflichtig. Die gültigen Gebührensätze können beim Fachdienst Umweltrecht und Kreisstraßen erfragt werden.
Im Altlastenkataster werden Informationen über den umwelttechnischen Untersuchungszustand eines Grundstücks gesammelt. Diese können aus einem reinen Altlastenverdacht bestehen, der von einer vorhergehenden Nutzung abgeleitet wurde, aber auch eine komplette Schadensbeurteilung beinhalten.
In einem Geographischen Informationssystem (GIS) sind die Flächen digital erfasst.
Ein großer Anteil der Altlast-Verdachtsflächen ist ausschließlich wegen seiner Vornutzung, also eines Altlastenverdachts in das Kataster aufgenommen worden. Die Gewichtung dieses Altlastenverdachts (Altlastenrelevanz), wird mit Hilfe eines Bewertungssystems, des Baden Württemberger Branchenkatalogs, vorgenommen.
Nicht von jeder ermittelten Altlast-Verdachtsfläche geht eine Gefahr aus. Dennoch ist es grundsätzlich sinnvoll vor Abschluss eines Kaufvertrages die Altlastenfrage zu klären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
551 FD Umweltrecht und Kreisstraßen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Kwiatkowski
Herr Schardien
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Sulingen-Verden - Katasteramt Nienburg (Weser)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Formulare
Hinweise für Nienburg (Weser): Altlastenkataster: Auskunft
Rechtsgrundlage(n)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Nienburg (Weser): Altlastenkataster: Auskunft
Je nach Aufwand werden Gebühren erhoben.
Je nach Aufwand werden Gebühren erhoben.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012