Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster: Auskunft

    Für das Gebiet der Stadt Hildesheim ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner.

    Für das Gebiet der Stadt Hildesheim ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner.

    Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster - Auskunft

    Bei der Stadt Hildesheim wenden Sie sich bitte mit der oben genannten Rufnummer an den Bereich Umweltangelegenheiten/Abfall - Untere Bodenschutzbehörde.

    Bei der Stadt Hildesheim wenden Sie sich bitte mit der oben genannten Rufnummer an den Bereich Umweltangelegenheiten/Abfall - Untere Bodenschutzbehörde.

    Ansprechpartner

    60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes. Zu den unteren Umweltbehörden zählen: Untere Abfallbehörde Untere Bodenschutzbehörde Untere Immissionsschutzzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Klimaschutzmanagement Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim. Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz. Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Katasteramt Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Langelinienwall 26

    31134 Hildesheim

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 164-03

    Fax: 05121 164-300

    E-Mail: Katasteramt-HI@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2009

    Technisch geändert am 01.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Hildesheim - Untere Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    31134 Hildesheim

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 - 12:00 Di: 08:30 - 12:00 Mi: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:30 Fr: 08:30 - 12:00

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Formulare

    Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster: Auskunft

    Zur Beantragung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster nutzen Sie bitte das unten angegebene Formular.

    Alternativ können Sie einen formlosen Antrag stellen. Aus diesem muss jedoch hervorgehen, zu welchem Grundstück die Anfrage gestellt wird und wer Adressat der Auskunft sowie des Kostenbescheides ist.

    Zur Beantragung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster nutzen Sie bitte das unten angegebene Formular.

    Alternativ können Sie einen formlosen Antrag stellen. Aus diesem muss jedoch hervorgehen, zu welchem Grundstück die Anfrage gestellt wird und wer Adressat der Auskunft sowie des Kostenbescheides ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster: Auskunft

    Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 75,00 €. Bei Auskünften, die einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung des Antrages erfordern (z. B. mehrere zusammenhängende Grundstücke, zusätzliche Auswertung von Fachgutachten, ...), beträgt die Gebühr mindestens 150,00 €.

    Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 75,00 €. Bei Auskünften, die einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung des Antrages erfordern (z. B. mehrere zusammenhängende Grundstücke, zusätzliche Auswertung von Fachgutachten, ...), beträgt die Gebühr mindestens 150,00 €.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster: Auskunft

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024