Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster: Auskunft
Für das Gebiet der Stadt Hildesheim ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner.
Für das Gebiet der Stadt Hildesheim ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner.
Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster - Auskunft
Bei der Stadt Hildesheim wenden Sie sich bitte mit der oben genannten Rufnummer an den Bereich Umweltangelegenheiten/Abfall - Untere Bodenschutzbehörde.
Bei der Stadt Hildesheim wenden Sie sich bitte mit der oben genannten Rufnummer an den Bereich Umweltangelegenheiten/Abfall - Untere Bodenschutzbehörde.
Ansprechpartner
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05121 301-3178
E-Mail: umwelt@stadt-hildesheim.de
Weitere Informationen
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Katasteramt Hildesheim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags - freitags: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stadt Hildesheim - Untere Bodenschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 - 12:00 Di: 08:30 - 12:00 Mi: 08:30 - 12:00 Do: 08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:30 Fr: 08:30 - 12:00
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Formulare
Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster: Auskunft
Zur Beantragung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster nutzen Sie bitte das unten angegebene Formular.
Alternativ können Sie einen formlosen Antrag stellen. Aus diesem muss jedoch hervorgehen, zu welchem Grundstück die Anfrage gestellt wird und wer Adressat der Auskunft sowie des Kostenbescheides ist.
Zur Beantragung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster nutzen Sie bitte das unten angegebene Formular.
Alternativ können Sie einen formlosen Antrag stellen. Aus diesem muss jedoch hervorgehen, zu welchem Grundstück die Anfrage gestellt wird und wer Adressat der Auskunft sowie des Kostenbescheides ist.
Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster - Auskunft
Rechtsgrundlage(n)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster: Auskunft
Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 75,00 €. Bei Auskünften, die einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung des Antrages erfordern (z. B. mehrere zusammenhängende Grundstücke, zusätzliche Auswertung von Fachgutachten, ...), beträgt die Gebühr mindestens 150,00 €.
Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 75,00 €. Bei Auskünften, die einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung des Antrages erfordern (z. B. mehrere zusammenhängende Grundstücke, zusätzliche Auswertung von Fachgutachten, ...), beträgt die Gebühr mindestens 150,00 €.
Weitere Informationen
Hinweise für Hildesheim: Altlastenkataster: Auskunft
- Antrag auf Auskunft aus dem AltlastenkatasterAntrag auf Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster der Stadt Hildesheim
- Antrag auf Auskunft aus dem AltlastenkatasterAntrag auf Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster der Stadt Hildesheim
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012