Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft

    Allgemeine Informationen

    Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG als Bundesgesetz gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis erhalten.

    Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden, gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.



    Allgemeine Informationen

    Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG als Bundesgesetz gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis erhalten.

    Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden, gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft

    Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastenverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis beantragen.

    Zuständig für die Führung des Altlastenverzeichnisses ist gemäß Niedersächsischem Bodenschutzgesetz (NBodSchG) die Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Helmstedt.

    Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastenverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis beantragen.

    Zuständig für die Führung des Altlastenverzeichnisses ist gemäß Niedersächsischem Bodenschutzgesetz (NBodSchG) die Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Helmstedt.

    Ansprechpartner

    16.23 - Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    38350 Helmstedt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft

    Für eine Auskunft reicht ein formloses Anschreiben (z. B. wie unter Formulare) mit folgenden Informationen:

    - Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung, Flur und Flurstück

    - Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

    - Wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte

    - Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug) Angabe zur sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Weitere Nachweise können sein:

    - Zustimmung oder Vollmacht des Grundstückseigentümers

    - Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde

    Für eine Auskunft reicht ein formloses Anschreiben (z. B. wie unter Formulare) mit folgenden Informationen:

    - Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung, Flur und Flurstück

    - Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

    - Wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte

    - Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug) Angabe zur sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Weitere Nachweise können sein:

    - Zustimmung oder Vollmacht des Grundstückseigentümers

    - Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde

    Formulare

    Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft

    Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular, um eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis zu beantragen.

    Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular, um eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft

    Für eine schriftliche Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren entsprechend dem Anhang des NUIG erhoben. Die Gebühren liegen je nach Zeitaufwand zwischen 25,00 € und 500,00 €.

    Telefonische oder mündliche Auskünfte ohne schriftlichen Bearbeitungsaufwand sind kostenfrei.

    Für eine schriftliche Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren entsprechend dem Anhang des NUIG erhoben. Die Gebühren liegen je nach Zeitaufwand zwischen 25,00 € und 500,00 €.

    Telefonische oder mündliche Auskünfte ohne schriftlichen Bearbeitungsaufwand sind kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)