Altlastenkataster: Auskunft
Beschreibung
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.
Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft
Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG als Bundesgesetz gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis erhalten.
Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden, gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.
Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG als Bundesgesetz gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder auf andere Weise eröffnet werden. Auf Antrag kann deshalb jede Person Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis erhalten.
Von Bedeutung sind derartige Auskünfte z.B. beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Bauvorhaben oder Abrissprojekten sowie bei Grundwassernutzungen im Umfeld von Altlasten. Allerdings kann es sich bei den Informationen über eine Altlast oder altlastverdächtige Fläche in vielen Fällen um personenbezogene Daten handeln. Die zuständige Stelle muss dann prüfen, ob durch das Bekanntgeben der Informationen Interessen des Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden, gegebenenfalls muss sie eine Abwägung vornehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft
Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastenverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis beantragen.
Zuständig für die Führung des Altlastenverzeichnisses ist gemäß Niedersächsischem Bodenschutzgesetz (NBodSchG) die Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Helmstedt.
Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastenverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis beantragen.
Zuständig für die Führung des Altlastenverzeichnisses ist gemäß Niedersächsischem Bodenschutzgesetz (NBodSchG) die Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Helmstedt.
Ansprechpartner
16.23 - Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
38350 Helmstedt
Kontaktperson
Herr Klopfleisch
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2548
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
- sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft
Für eine Auskunft reicht ein formloses Anschreiben (z. B. wie unter Formulare) mit folgenden Informationen:
- Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung, Flur und Flurstück
- Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.
- Wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug) Angabe zur sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Weitere Nachweise können sein:
- Zustimmung oder Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
Für eine Auskunft reicht ein formloses Anschreiben (z. B. wie unter Formulare) mit folgenden Informationen:
- Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung, Flur und Flurstück
- Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.
- Wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug) Angabe zur sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Weitere Nachweise können sein:
- Zustimmung oder Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
Formulare
Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft
Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular, um eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis zu beantragen.
Bitte nutzen Sie das unten stehende Formular, um eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung
Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR
Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft
Für eine schriftliche Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren entsprechend dem Anhang des NUIG erhoben. Die Gebühren liegen je nach Zeitaufwand zwischen 25,00 € und 500,00 €.
Telefonische oder mündliche Auskünfte ohne schriftlichen Bearbeitungsaufwand sind kostenfrei.
Für eine schriftliche Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren entsprechend dem Anhang des NUIG erhoben. Die Gebühren liegen je nach Zeitaufwand zwischen 25,00 € und 500,00 €.
Telefonische oder mündliche Auskünfte ohne schriftlichen Bearbeitungsaufwand sind kostenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Altlastenkataster: Auskunft
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012