Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster: Auskunft

    Beschreibung

    Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

    Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gewässer- und Bodenschutz

    Beschreibung

    Die Wasserbehörde überwacht und schützt die oberirdischen Gewässer (z. B. Gräben, Flüsse und Seen) und das Grundwasser in Braunschweig. Sie schreitet u. a. bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen ein und überwacht Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserbehörde erteilen auch Erlaubnisse oder Genehmigungen für Anlagen in und an Gewässern, prüfen die Möglichkeit einen Brunnen bohren zu lassen und genehmigen Gewässerbenutzungen.

    Die Aufgaben der Bodenschutzbehörde der Stadt Braunschweig liegen in den Bereichen Altlasten und Bodenschutz. Zentrale Vorschriften sind das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und das Niedersächsische Bodenschutzgesetz.

    Wichtige Aufgaben der Stadt Braunschweig im Bodenschutz sind unter anderem:

    • die Erfassung und Bewertung von Altlasten
    • Anordnungen zur Untersuchung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und zur Abwehr von Gefahren, die von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen ausgehen
    • Führen des Altlasten- und Verdachtsflächenverzeichnisses einschl. Erteilen von Auskünften aus dem Verzeichnis 
    • Vertreten von Belangen des Bodenschutzes in der Bauleitplanung und bei der Planung und Genehmigung unterschiedlicher Vorhaben (Straßenbau, Gewässerbau, baulicher Anlagen usw.)

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 13

    38102 Braunschweig

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Schulz

    Stichwörter

    Oker, magnet angeln, Schrottangeln, Trinkwasser

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2021 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg - Katasteramt Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 3

    38100 Braunschweig

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1343

    38003 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 23485-300

    Fax: 0531 23485-130

    E-Mail: Katasteramt-BS@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.07.2009 (von: Dieter Lohrengel)

    Technisch geändert am 01.12.2021 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
    • Vollmacht des Grundstückseigentümers
    • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
    • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
    • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
    • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

    Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

    Gebühr ab 5.0 EUR bis 500.0 EUR

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)