Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Beschreibung

    Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    Für Ausfuhrkennzeichen gibt es keine von § 46 Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FZV) abweichende Zuständigkeitsregelungen (zum Beispiel Standort Fahrzeug).

    Dies bedeutet, dass Antragsteller mit Wohn- oder Firmensitz in Deutschland sich an die für sie zuständige Zulassungsbehörde am Hauptwohn- oder Firmensitz wenden müssen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge

    • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
      • Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

    • Kfz-Kennzeichenschilder

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:

    • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)

    • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • gültiges Original-Ausweisdokument (gegebenenfalls mit Visum, Schengen-Visum)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
    • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung (SP) (für die Dauer der Gültigkeit)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ Steuer (siehe Dokumente zum Download) oder Einzahlbeleg HZA
    • Versicherungsbestätigung (für die Dauer der Gültigkeit)
    • Kaufvertrag, dass ein Kfz erworben wurde
    • bei deutschen Firmen, Firmennachweise wie Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung et cetera
    • bei Firmen aus dem Ausland, eine deutsche Übersetzung der Firmennachweise aus dem Ausland und eine Umsatzsteuer-ID
    • bei Personen/Firmen, die keinen Wohn- oder Firmensitz in Oldenburg haben, sind die persönliche Anwesenheit des Halters, die Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten und die persönliche Anwesenheit mit gültigem Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten erforderlich.

    Hinweis

    Wer keine Bankverbindung angeben kann, muss eine Steuererklärung beim Hauptzollamt Oldenburg, An der Kolckwiese 7, ausfüllen und vorlegen. Erst danach kann und darf bei Vorlage des Steuerbescheides und der bestätigten Einzahlung die Zulassung in der Zulassungsbehörde erfolgen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten.

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

    • § 75 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

    Ausgegeben werden Ausfuhrkennzeichen in der Stadt Oldenburg nur für Personen oder Firmen, die

    • ihren Hauptwohn- oder Firmensitz in der Stadt Oldenburg haben oder

    • die KEINEN Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben. Diese Personen oder Firmen müssen einen Empfangsbevollmächtigten haben, der sie vertritt und Schreiben von Behörden unverzüglich an sie als Halter des Fahrzeuges weiterleitet.

    Hinweis

    Eine Vorführung des Kfz ist erforderlich, wenn

    • ausländische Fahrzeugdokumente vorgelegt werden (zur Identifikation)

    • der Geltungszeitraum " verlängert" werden soll, beziehungsweise für das gleiche Kfz erneut ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

    Gültigkeit

    Ein Ausfuhrkennzeichen hat eine Gültigkeit von mindestens 14 Tagen und längstens einem Jahr. Für die Dauer der Gültigkeit muss Kfz-Steuer gezahlt werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

    Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.

    • 34,60 Euro Verwaltungsgebühren
    • 11,70 Euro Internationaler Fahrzeugschein

    Die Gebühren des Bürgerbüros Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    internationale Zulassung, eVB, überführen, elektronische Versicherungsbestätigung, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Export Kennzeichen, Ausfuhr von Kraftfahrzeugen, Kfz, Zollkennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de