Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Beschreibung
Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Hinweise für Delmenhorst: Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Zulassungsstelle
Beschreibung
Die Zulassungsbehörde kann nach vorheriger Terminvereinbarung zum jeweiligen Termin aufgesucht werden. Spontanbesuche der Zulassungsbehörde sind derzeit nicht möglich.
Einen Termin können Sie online unter https://termine.delmenhorst.de oder telefonisch unter Telefon (04221) 99-2287 vereinbaren.
Falls Sie einen Kennzeichenwunsch haben, reservieren Sie sich bitte vor dem Besuch ein Kennzeichen auf https://wkz.delmenhorst.de.
Bringen Sie zum Termin bitte alle benötigten Unterlagen mit und füllen Sie das bei Zulassungen benötigte SEPA-Lastschriftmandat vorab aus, um Bearbeitungszeit zu sparen. Unter „Downloads/Links“ können Sie alle benötigten Formulare herunterladen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Stichwörter
Straßenverkehrsamt, Zulassungstelle
erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
-
Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
- Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
-
Kfz-Kennzeichenschilder
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:
-
Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
-
Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Hinweise für Delmenhorst: Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Identität des Fahrzeugs mit der vorgelegten Zulassungsbescheinigung zu prüfen. Zur Identitätskontrolle ist das betreffende Fahrzeug am Tag der Antragstellung beim TÜV, bei der DEKRA oder bei der GTÜ in Delmenhorst vorzuführen. Der Prüfer stellt nach der Identitätskontrolle eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der Antragstellung vorgelegt werden muss. Bescheinigungen anderer Überwachungsorganisationen, die keine eigene Prüfstation in Delmenhorst haben sondern in Werkstätten prüfen, werden ebenfalls anerkannt. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass auch das "richtige" Fahrzeug ausgeführt wird, denn nach der Ausfuhr ist das Fahrzeug nicht mehr greifbar.
Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Identität des Fahrzeugs mit der vorgelegten Zulassungsbescheinigung zu prüfen. Zur Identitätskontrolle ist das betreffende Fahrzeug am Tag der Antragstellung beim TÜV, bei der DEKRA oder bei der GTÜ in Delmenhorst vorzuführen. Der Prüfer stellt nach der Identitätskontrolle eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der Antragstellung vorgelegt werden muss. Bescheinigungen anderer Überwachungsorganisationen, die keine eigene Prüfstation in Delmenhorst haben sondern in Werkstätten prüfen, werden ebenfalls anerkannt. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass auch das "richtige" Fahrzeug ausgeführt wird, denn nach der Ausfuhr ist das Fahrzeug nicht mehr greifbar.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
elektronische Versicherungsbestätigung, Kfz, Ausfuhr von Kraftfahrzeugen, Zollkennzeichen, überführen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Export Kennzeichen, internationale Zulassung, eVB