Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Beschreibung

    Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Entscheidend ist der im Personalausweis als Hauptwohnsitz eingetragene Ort. Sofern sich dieser im Landkreis Northeim befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Für Bad Gandersheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge

    • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
      • Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

    • Kfz-Kennzeichenschilder

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:

    • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)

    • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass oder ein gleichwertiger, nutzbarer Identitätsnachweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
    • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ eine Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet
      • oder Nachweis der Steuerbefreiung
    • wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
      • Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll


    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

    • Kfz-Kennzeichenschilder
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:

    • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
    • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Den am PC ausfüllbaren Vordruck eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer gibt es unter www.zoll.de in der Rubrik Formulare und Merkblätter. Suchbegriff: SEPA

    Sofern ein Antragsformular

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, zu stellen. Dafür müssen in beiden Fällen Identitätsnachweise vorgelegt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens bestimmt sich aus den Vorgaben des Versicherers und wird sowohl in den Dokumnten als auch auf den Kennzeichenschildern ausgewiesen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Die Gebühr beträgt mindestens 34,60 Euro, sie kann sich durch weitere Datenerfassungserfordernisse erhöhen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 1. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen. Bei nicht nationalen Bankdaten sind IBAN und BIC obligatorisch.

    Kurzzeitkennzeichen sind für eine Ausfuhr nicht zulässig; sie verlieren ihre zulassungsrechtliche Wirkung an der Staatsgrenze des ausgebenden Staates, auch dann, wenn versicherungsrechtlich keine Bedenken gegen die Fahrt ins Ausland bestehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    internationale Zulassung, eVB, überführen, elektronische Versicherungsbestätigung, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, Export Kennzeichen, Ausfuhr von Kraftfahrzeugen, Kfz, Zollkennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de