Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Beschreibung
Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Entscheidend ist der im Personalausweis als Hauptwohnsitz eingetragene Ort. Sofern sich dieser im Landkreis Northeim befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Entscheidend ist der im Personalausweis als Hauptwohnsitz eingetragene Ort. Sofern sich dieser im Landkreis Northeim befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Einbeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 7088231
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Zulassungsstelle Northeim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 708529
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Zulassungsstelle Uslar
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05551 7088363
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
-
Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
- Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
-
Kfz-Kennzeichenschilder
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:
-
Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
-
Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass oder ein gleichwertiger, nutzbarer Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ eine Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet
- oder Nachweis der Steuerbefreiung
- wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
- Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
- Kfz-Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:
- Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
- Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass oder ein gleichwertiger, nutzbarer Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ eine Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet
- oder Nachweis der Steuerbefreiung
- wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
- Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
- Kfz-Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:
- Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
- Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Sofern ein Antragsformular
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Sofern ein Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, zu stellen. Dafür müssen in beiden Fällen Identitätsnachweise vorgelegt werden.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, zu stellen. Dafür müssen in beiden Fällen Identitätsnachweise vorgelegt werden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens bestimmt sich aus den Vorgaben des Versicherers und wird sowohl in den Dokumnten als auch auf den Kennzeichenschildern ausgewiesen.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens bestimmt sich aus den Vorgaben des Versicherers und wird sowohl in den Dokumnten als auch auf den Kennzeichenschildern ausgewiesen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Die Gebühr beträgt mindestens 34,60 Euro, sie kann sich durch weitere Datenerfassungserfordernisse erhöhen.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Die Gebühr beträgt mindestens 34,60 Euro, sie kann sich durch weitere Datenerfassungserfordernisse erhöhen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 1. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen. Bei nicht nationalen Bankdaten sind IBAN und BIC obligatorisch.
Kurzzeitkennzeichen sind für eine Ausfuhr nicht zulässig; sie verlieren ihre zulassungsrechtliche Wirkung an der Staatsgrenze des ausgebenden Staates, auch dann, wenn versicherungsrechtlich keine Bedenken gegen die Fahrt ins Ausland bestehen.
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 1. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen. Bei nicht nationalen Bankdaten sind IBAN und BIC obligatorisch.
Kurzzeitkennzeichen sind für eine Ausfuhr nicht zulässig; sie verlieren ihre zulassungsrechtliche Wirkung an der Staatsgrenze des ausgebenden Staates, auch dann, wenn versicherungsrechtlich keine Bedenken gegen die Fahrt ins Ausland bestehen.
Weitere Informationen
Hinweise für Northeim: Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kfz, Ausfuhr von Kraftfahrzeugen, eVB, Export Kennzeichen, überführen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, internationale Zulassung, Zollkennzeichen
Metainformation
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