Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Beschreibung

    Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

    Hinweise für Salzgitter: Kraftfahrzeugkennzeichen: Zuteilung - Ausfuhrkennzeichen (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Kfz-Zulassung

    Aktuelles

    Aktueller Hinweis: Um einen Termin für eine Kfz-Zulassung zu reservieren, können Sie sich telefonisch auch an die Nummer 05341/839-3000 wenden. Kfz-Abmeldungen sind ohne Termin möglich. Telefonisch ist die Zulassungsstelle von Montag bis Mittwoch von 8:30 bis 15 Uhr; donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr und freitags von 8:30 bis 12 Uhr erreichbar.

    Beschreibung

    Kfz-Abmeldungen können derzeit kontaktlos beantragt werden. Bitte senden Sie dazu den originalen Fahrzeugschein sowie ein Foto vor und nach der Entstempelung zusammen mit dem auf der Internetseite verfügbaren ausgefüllten Vordruck zur Abmeldung an die Zulassungsstelle. Nach der Abmeldung erhalten Sie den entwerteten Schein samt Rechnung zurück. 

    Es gibt auch die Möglichkeit Termine mit der Zulassungsstelle online zu vereinbaren (Link unten unter Anschrift und Erreichbarkeit).

    Adresse

    Postanschrift

    Hans-Birnbaum-Straße 30

    38226 Salzgitter

    Postanschrift

    38226 Salzgitter

    Kfz-Zulassung

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten (Di, Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Terminvergabe ) Montags 8:30 – 12Uhr und 13 – 16 Uhr Dienstags 8:30 – 12 Uhr Mittwochs 8:30 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Donnerstags 8:30 – 12 Uhr und 13:30 – 18 Uhr Freitags 8:30 – 12 Uhr  Zeiten, in denen Sie keinen Termin brauchen: Montag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8393000

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2021 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Technisch geändert am 16.06.2024 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge

    • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
      • Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

    • Kfz-Kennzeichenschilder

    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:

    • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)

    • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung

    Formulare

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Kfz, Ausfuhr von Kraftfahrzeugen, eVB, Export Kennzeichen, überführen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung, internationale Zulassung, Zollkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)