Ausbildungsförderung Bewilligung für Studierende
Beschreibung
Studierende erhalten bei nachgewiesenem Bedarf ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, Förderung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines zinslosen Staatsdarlehens (50 %).
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das zinslose Staatsdarlehen wird später in niedrigen Raten zurückgezahlt, wobei niemand, egal wie hoch die Ausbildungsförderung insgesamt war, mehr als 10.000 Euro Staatsdarlehen zurückzahlen muss.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen des Studierenden und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (der sog. Bedarf). Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe u. a. auch von der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend) abhängig ist. Für Auszubildende mit Kindern unter zehn Jahren wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt.
Eine exakte Aussage darüber, ob eine Förderung nach dem BAföG zu erwarten ist und ggf. wie viel, kann nur nach einer sorgfältigen Prüfung aller individuellen Voraussetzungen durch die zuständige Stelle erfolgen.
Bei Verzögerung der Aufnahme oder der Durchführung des Studiums sowie dem Wechsel von Studiengängen sollte unbedingt die zuständige Stelle konsultiert werden.
Die Ausbildung an Berufsakademien kann in Niedersachsen nicht gefördert werden.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Stellen.
Informationen zum BAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hinweise für Friesland: BAföG - Schüler/-innen und Studierende
AKTUELLES
BAföG-Antrag kann jetzt online gestellt werden
Die mit dem 1. August 2016 in Kraft getretene letzte Stufe der BAföG-Reform bringt zahlreiche Verbesserungen: Mehr BAföG für mehr Schüler und Studierende, eine höhere Nebenverdienstgrenze, höhere Kinderzuschläge und mehr. Hinzu kommt eine wichtige Vereinfachung bei der Antragstellung selbst: Schüler und Studierende können den Antrag endlich online stellen!
Das Portal ist erreichbar unter dieser Adresse: https://bafoeg-digital.de
Je nachdem, ob man einen kompletten Antrag für sich selbst stellen möchte, nur einzelne Formulare einreichen, weil sich zum Beispiel etwas an den Einkommensverhältnissen geändert hat, oder die Eltern das für sie relevante Formblatt ausfüllen möchten, stellt das Portal die passenden Formulare bereit. Außerdem wird während der Eingabe überprüft, ob alle nötigen Felder ausgefüllt sind. Zuletzt wird eine Checkliste mit den zusätzlich einzureichenden Unterlagen erstellt.
Da der Antrag persönlich gestellt werden muss, ist eine eindeutige Identifizierung notwendig. Hierzu wird das DE-Mail-Verfahren angewendet: Um den Antrag direkt online versenden zu können, benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin also eine eigene DE-Mailadresse. Aber auch für all jene, die dieses System nicht nutzen, stellt das neue Portal eine große Vereinfachung dar, denn der fertig ausgefüllte Antrag kann aus dem Portal als PDF abgespeichert und anschließend unterschrieben wieder eingescannt und per normaler E-Mail ans Studentenwerk gesendet werden. Natürlich können die Papiere auch auf dem althergebrachten Postweg oder per Fax verschickt werden.
ALLGEMEINES
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab. Eine weitere persönliche Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist in der Regel ein Höchstalter von 29 Jahren, bei der überwiegenden Anzahl der Masterstudiengänge ein Höchstalter von 34 Jahren.
Studierende erhalten bei nachgewiesenem Bedarf ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, Förderung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines zinslosen Darlehens (50 %).
Schüler/Innen erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses (100%).
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das zinslose Staatsdarlehen wird später in niedrigen Raten zurückgezahlt, wobei niemand, egal wie hoch die Ausbildungsförderung insgesamt war, mehr als 10.000 Euro Staatsdarlehen zurückzahlen muss.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Studierenden oder Schüler und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Bei Verzögerung der Aufnahme oder der Durchführung des Studiums sowie dem Wechsel von Studiengängen sollte unbedingt das zuständige Studentenwerk konsultiert werden.
In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten (http://bafög.de) bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
AKTUELLES
BAföG-Antrag kann jetzt online gestellt werden
Die mit dem 1. August 2016 in Kraft getretene letzte Stufe der BAföG-Reform bringt zahlreiche Verbesserungen: Mehr BAföG für mehr Schüler und Studierende, eine höhere Nebenverdienstgrenze, höhere Kinderzuschläge und mehr. Hinzu kommt eine wichtige Vereinfachung bei der Antragstellung selbst: Schüler und Studierende können den Antrag endlich online stellen!
Das Portal ist erreichbar unter dieser Adresse: https://bafoeg-digital.de
Je nachdem, ob man einen kompletten Antrag für sich selbst stellen möchte, nur einzelne Formulare einreichen, weil sich zum Beispiel etwas an den Einkommensverhältnissen geändert hat, oder die Eltern das für sie relevante Formblatt ausfüllen möchten, stellt das Portal die passenden Formulare bereit. Außerdem wird während der Eingabe überprüft, ob alle nötigen Felder ausgefüllt sind. Zuletzt wird eine Checkliste mit den zusätzlich einzureichenden Unterlagen erstellt.
Da der Antrag persönlich gestellt werden muss, ist eine eindeutige Identifizierung notwendig. Hierzu wird das DE-Mail-Verfahren angewendet: Um den Antrag direkt online versenden zu können, benötigt der Antragsteller / die Antragstellerin also eine eigene DE-Mailadresse. Aber auch für all jene, die dieses System nicht nutzen, stellt das neue Portal eine große Vereinfachung dar, denn der fertig ausgefüllte Antrag kann aus dem Portal als PDF abgespeichert und anschließend unterschrieben wieder eingescannt und per normaler E-Mail ans Studentenwerk gesendet werden. Natürlich können die Papiere auch auf dem althergebrachten Postweg oder per Fax verschickt werden.
ALLGEMEINES
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer/innen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab. Eine weitere persönliche Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist in der Regel ein Höchstalter von 29 Jahren, bei der überwiegenden Anzahl der Masterstudiengänge ein Höchstalter von 34 Jahren.
Studierende erhalten bei nachgewiesenem Bedarf ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, Förderung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines zinslosen Darlehens (50 %).
Schüler/Innen erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses (100%).
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das zinslose Staatsdarlehen wird später in niedrigen Raten zurückgezahlt, wobei niemand, egal wie hoch die Ausbildungsförderung insgesamt war, mehr als 10.000 Euro Staatsdarlehen zurückzahlen muss.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Studierenden oder Schüler und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Bei Verzögerung der Aufnahme oder der Durchführung des Studiums sowie dem Wechsel von Studiengängen sollte unbedingt das zuständige Studentenwerk konsultiert werden.
In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten (http://bafög.de) bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Friesland: BAföG - Schüler/-innen und Studierende
Zusätzliche Informationen:
Informationen zum sogenannten Aufstiegs-BAföG, bisher Meister-BAföG genannt (Leistungen nach dem "AFBG") erhalten Sie bei der für Niedersachsen zuständigen N-Bank (siehe unten stehender Link).
Auskünfte hierzu erhalten Sie auch beim örtllich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Zusätzliche Informationen:
Informationen zum sogenannten Aufstiegs-BAföG, bisher Meister-BAföG genannt (Leistungen nach dem "AFBG") erhalten Sie bei der für Niedersachsen zuständigen N-Bank (siehe unten stehender Link).
Auskünfte hierzu erhalten Sie auch beim örtllich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der Studierende immatrikuliert ist.
Hinweise für Friesland: BAföG - Schüler/-innen und Studierende
Zuständig für die Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern (http://bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/inland-schulische-Ausbildung).
Beim Landkreis Friesland ist die zuständige Stelle der Fachbereich "Soziales und Senioren" (Anschrift siehe unten).
Gleiches trifft auch auf Nachfragen, Ergänzungen oder Änderungen zum gestellten bzw. bewilligten Antrag zu.
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Für Studierende ist in der Regel das Studentenwerk der Hochschule zuständig ist, an welcher der Studierende immatrikuliert ist. In Niedersachsen gibt es Studentenwerke in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück.
Wer Auslands-BAföG beantragen will, wendet sich an die Ämter, die für bestimmte Staaten zuständig sind.
Das Team Ausbildungsförderung der Region Hannover ist zuständig für alle Studierenden, die in den Benelux-Ländern oder in Asien studieren.
Zuständig für die Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern (http://bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/inland-schulische-Ausbildung).
Beim Landkreis Friesland ist die zuständige Stelle der Fachbereich "Soziales und Senioren" (Anschrift siehe unten).
Gleiches trifft auch auf Nachfragen, Ergänzungen oder Änderungen zum gestellten bzw. bewilligten Antrag zu.
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Für Studierende ist in der Regel das Studentenwerk der Hochschule zuständig ist, an welcher der Studierende immatrikuliert ist. In Niedersachsen gibt es Studentenwerke in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück.
Wer Auslands-BAföG beantragen will, wendet sich an die Ämter, die für bestimmte Staaten zuständig sind.
Das Team Ausbildungsförderung der Region Hannover ist zuständig für alle Studierenden, die in den Benelux-Ländern oder in Asien studieren.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
- Einkommensnachweise (für den Auszubildenden für den Bewilligungszeitraum, für die Eltern insb. Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr)
- diverse jeweils notwendige weitere Unterlagen
Über die erforderlichen Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Hinweise für Friesland: BAföG - Schüler/-innen und Studierende
Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken bereit gehalten und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor (http://bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/).
Die Antragsformulare können Sie auch direkt beim Landkreis Friesland in Jever (siehe unten) und bei den Städten und Gemeinden, mit Ausnahme der Stadt Jever, erhalten.
Den Antragsunterlagen sind in der Regel die nachfolgend aufgeführten Nachweise beizufügen:
- Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid
- Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010)
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011)
Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken bereit gehalten und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor (http://bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/).
Die Antragsformulare können Sie auch direkt beim Landkreis Friesland in Jever (siehe unten) und bei den Städten und Gemeinden, mit Ausnahme der Stadt Jever, erhalten.
Den Antragsunterlagen sind in der Regel die nachfolgend aufgeführten Nachweise beizufügen:
- Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid
- Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010)
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011)
Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei der zuständigen Stelle erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausdruckbar vor.
Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden. Wer eine DE-Mail-Adresse hat, kann den BAföG-Antrag direkt an die zuständige Stelle schicken. Mit der elektronischen Signatur per DE-Mail ist der BAföG-Antrag elektronisch unterschrieben. Einer handschriftlichen Unterschrift bedarf es dann nicht mehr.
Aber auch all jene, die die DE-Mail-Technologie nicht nutzen, können von dem Online-Portal profitieren: Wenn der Antrag ausgefüllt ist, kann er einfach im PDF-Format abgespeichert, ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und eingescannt per normaler E-Mail an die zuständige Stelle gesendet werden. Die Papiere können natürlich auch auf dem Postweg oder per Fax verschickt werden. Auch hier gilt, dass der Antrag nur dann vollständig gestellt ist und abschließend beschieden werden kann, wenn alle notwendigen Nachweise beigefügt sind.
Voraussetzungen
- Besuch einer der folgenden Ausbildungsstätten:
- Universität/Fachhochschule
- Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Musik- und Kunsthochschule
- Pädagogische Hochschule
- Duale Hochschule
- Akademie
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- eine besondere Eignung oder Begabung wird nicht gefordert
Ihre Leistung muss erwarten lassen, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen. Dazu müssen Sie, um eine Weiterförderung ab dem 5. Fachsemester zu erhalten, den für die Ausbildung üblichen Leistungsstand nachweisen. - Höchstalter bei Beginn der Ausbildung/des Studiums 29 Jahre, bei einem Masterstudium 34 Jahre.
Ausnahmen von dieser Altersgrenze gelten jedoch z. B. für Auszubildende, die die Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erworben haben oder die bei Erreichen der Altersgrenze von 30 Jahren bzw. 35 Jahren ein eigenes Kind unter zehn Jahren erziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friesland: BAföG - Schüler/-innen und Studierende
Rechtsbehelf
Klage, ohne vorhergehendes Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken bereit gehalten und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung (Bewilligungsbescheid). Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Hinweis: Auch wer keinen Anspruch auf BAföG hat, erhält darüber einen Bescheid. Sie benötigen diesen als Nachweis z.B. für einen Antrag auf Wohngeld.
Fristen
Den Erstantrag sollten Sie stellen, sobald die Zusage der Hochschule für den gewünschten Studienplatz vorliegt.
Die Ausbildungsförderung wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, aber nicht rückwirkend, sondern erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde.
Es kann zunächst auch ein formloser Antrag gestellt werden, damit die Frist gewahrt wird. Die amtlichen Formblätter und weitere Unterlagen können dann nachgereicht werden.
Sie müssen BAföG normalerweise jedes Jahr neu beantragen.eEinen Antrag auf Weiterbewilligung sollten Sie möglichst ca. zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
Hinweise für Friesland: BAföG - Schüler/-innen und Studierende
BAföG wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde. Der Erstantrag sollte deshalb sofort nach der Zulassung zum Studium oder Erteilung der Aufnahmebestätigung durch die Schule gestellt werden. Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt.
Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes sollte der Weiterförderungsantrag gestellt werden, spätestens jedoch im Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
BAföG wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde. Der Erstantrag sollte deshalb sofort nach der Zulassung zum Studium oder Erteilung der Aufnahmebestätigung durch die Schule gestellt werden. Die Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt.
Zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes sollte der Weiterförderungsantrag gestellt werden, spätestens jedoch im Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Fragen steht auch eine kostenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eingerichtet hat. Die BAföG-Hotline ist unter der Nummer 0800-223 63 41 montags bis freitags von 8 - 20 Uhr zu erreichen.
Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: BAföG - Schüler/-innen und Studierende
- BAföG Online im Land NiedersachsenBAfög Online im Land Niedersachsen
- BAföG
- NBank - Aufstiegs-BAföG
- BAföG Online im Land NiedersachsenBAfög Online im Land Niedersachsen
- BAföG
- NBank - Aufstiegs-BAföG
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur am 18.09.2018
Stichwörter
Studentenwerk, Online Bewerbung, Sozialleistung, Bafög, BaFög, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Ausbildungsbeihilfe, Ausbildung, Bewerbung, Ausbildungsförderung für Studierende, Studentenbafög, Ausbildungsplatz