Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Dissen am Teutoburger Wald - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Stievenstraße 3

    49201 Dissen am Teutoburger Wald

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor dem Bürgerbüro (gegenüberliegende Straßenseite)
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Bürgerbüro
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Dissen aTW, Krümpel
      Linie:
      • Bus: 148, 309, 413, 416, 419, 420, 425, 426, 436, 461, 466, 467, 475, N6, X460.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Gebäude ist ebenerdig erreichbar. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05421 303-160

    Fax: 05421 303-360

    E-Mail: buergerbuero@dissen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Dissen aTW

    Empfänger: Stadtkasse Dissen aTW

    IBAN: DE77 2655 0105 1623 1013 57

    BIC: NOLADE22XXX

    Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English