Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bad Essen - Bürgerbüro
Beschreibung
Um Ihre Wartezeiten zu reduzieren, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!
Online-Terminvergabe
Hier können Sie Termine für Dienstleistungen des Bürgerbüros online vereibaren. Beispiele für die Dienstleistungen sind u.a. die Anmeldung des Wohnsitzes, die Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses oder KFZ-Angelegenheiten.
Alternativ können Sie uns auch gern eine E-Mail schreiben:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung: Um Ihre Wartezeit zu reduzieren, können Sie hier online einen Termin für Dienstleistungen des Bürgerbüros vereinbaren: Online-TerminvergabeAlternativ können Sie dem Bürgerbüro auch gern eine E-Mail senden: buergeramt@badessen.de Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis