Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze stehen ausreichend in unmittelbarer Nähe zur Verfügung
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04478 9484-16
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
E-Mail: meldeamt@cappeln.de
Kontaktperson
Herr Alexander Dedden (Standesbeamter)
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
E-Mail: meldeamt@cappeln.de
Frau Christine Hellmann
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-16
E-Mail: hellmann@cappeln.de
Frau Antonia Kaiser
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
Fax: 04478 9484-26
E-Mail: kaiser@cappeln.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldewesen, Passamt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Wohnsitzbescheinigung, Ausländerstelle