Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerinfo / Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geöffnet ist Ihr Rathaus: Montags bis Freitags 08.30 - 12.30 Uhr außerdem Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter: Montags bis Mittwochs 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marion Fauerbach
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-119
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Anja Gronewold
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-121
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Yana Janssen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-120
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Frau Monika Meyerhoff
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04942 209-119
Fax: 04942 209-444
E-Mail: buergerbuero@suedbrookmerland.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung