• Ihlow (Landkreis Aurich, Niedersachsen)
Meldebescheinigung Erteilung

Meldebescheinigung Erteilung

Beschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Ansprechpartner

Gemeinde Ihlow - Meldewesen

Adresse

Hausanschrift

Alte Wieke 6

26632 Ihlow

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Rathaus Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefonzentrale Mo. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Rathaus Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefonzentrale Mo. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Formulare

Vollmacht zur Beantragung einer Meldebescheinigung

Stichwörter

Bürgerbüro

Version

Technisch erstellt am 10.05.2021

Technisch geändert am 28.06.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Meldebescheinigung: Gebühr 7,50 EUR

Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024