Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    26215 Wiefelstede

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Neben dem Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Neben dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiefelstede, Kirchstraße
      Linie:
      • Bus: K.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04402 965-199

    Telefon Festnetz: 04402 965-132

    Telefon Festnetz: 04402 965-136

    Telefon Festnetz: 04402 965-133

    Telefon Festnetz: 04402 965-137

    E-Mail: buergerbuero@wiefelstede.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50

    Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00

    Bankinstitut: Oldenburger Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freizügigkeitsbescheinigung, Wohnsitz bescheinigen, Ausländerstelle, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English