Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Schwarmstedt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    29690 Schwarmstedt

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05071 809-99

    Fax: 0511 93697-0027

    E-Mail: buergerbuero@schwarmstedt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Schwarmstedt

    Empfänger: Samtgemeinde Schwarmstedt

    IBAN: DE42 2406 0300 0331 3123 00

    BIC: GENODEF1NBU

    Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide

    Samtgemeinde Schwarmstedt

    Empfänger: Samtgemeinde Schwarmstedt

    IBAN: DE85 2515 2375 0008 0422 69

    BIC: NOLADE21WAL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwarmstedt

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Wohnsitzbescheinigung, Ausländerstelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de