Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Schneverdingen: Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung
Das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung, Fundbüro, Gewerbeamt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Schneverdingen: Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- ggf. Vollmacht zur Beantragung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Diese Person muss sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- ggf. Vollmacht zur Beantragung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Diese Person muss sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise für Schneverdingen: Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung
Die Gebühr beträgt 7,50 EUR
Gebühr 7.5 EUR
Die Gebühr beträgt 7,50 EUR
Gebühr 7.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schneverdingen: Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Diese Person muss sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Diese Person muss sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis