Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Bardowick: Meldebescheinigung Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in der Samtgemeinde Bardowick mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.



    Allgemeine Informationen

    Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in der Samtgemeinde Bardowick mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Hinweise für Bardowick: Meldebescheinigung Erteilung

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bardowick

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    21357 Bardowick

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 1201

    Fax: 04131 1201-800

    E-Mail: info@bardowick.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008

    Technisch geändert am 28.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Bardowick: Meldebescheinigung Erteilung

    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Reisepass
    • ggf. Vollmacht zur Beantragung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung

    Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Diese Person muss sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

    • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
    • Reisepass
    • ggf. Vollmacht zur Beantragung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung

    Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Diese Person muss sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Hinweise für Bardowick: Meldebescheinigung Erteilung

    Gebühr: 7,50 Euro

    Gebühr: 7,50 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024