Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Bardowick: Meldebescheinigung Erteilung
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in der Samtgemeinde Bardowick mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie in der Samtgemeinde Bardowick mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Hinweise für Bardowick: Meldebescheinigung Erteilung
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bardowick
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Bardowick: Meldebescheinigung Erteilung
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- ggf. Vollmacht zur Beantragung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Diese Person muss sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- ggf. Vollmacht zur Beantragung einer Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Diese Person muss sich ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise für Bardowick: Meldebescheinigung Erteilung
Gebühr: 7,50 Euro
Gebühr: 7,50 Euro
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft