Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Schiffdorf - Fachbereich Ordnung
Adresse
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Öffnungszeiten
Das Rathaus ist für Besucher und Besucherinnen geöffnet von: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Telefonisch erreichbar: Montag - Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12.00 Uhr Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Buck
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Telefon Festnetz: 04706 181-234
Fax: 04706 181-239
E-Mail: buck@schiffdorf.de
Frau Murken
Postanschrift
Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Fax: 04706 181-239
Telefon Festnetz: 04706 181-235
E-Mail: murken@schiffdorf.de
Herr Trochelmann
Internet
Weitere Informationen
Fachbereichsleiterin: Frau Schket
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand