Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Hildesheim: Meldebescheinigung Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung. Anträge auf Meldebescheinigungen müssen schriftlich eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist bis auf weiteres nicht möglich.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält:

    • Familienname,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsdatum,
    • aktuelle Anschrift(en), gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.

    Die erweiterte Meldebescheinigung kann darüber hinaus enthalten:

    • Frühere Namen,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • Geschlecht,
    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Namen, ggf. frühere Namen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    • derzeitige Staatsangehörigkeit(en)
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft,
    • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
    • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat.
    • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte.

    Für die Anmeldung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung (ehemals Aufenthaltsbescheinigung).



    Allgemeine Informationen

    Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung. Anträge auf Meldebescheinigungen müssen schriftlich eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist bis auf weiteres nicht möglich.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält:

    • Familienname,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsdatum,
    • aktuelle Anschrift(en), gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.

    Die erweiterte Meldebescheinigung kann darüber hinaus enthalten:

    • Frühere Namen,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • Geschlecht,
    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Namen, ggf. frühere Namen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    • derzeitige Staatsangehörigkeit(en)
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft,
    • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
    • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat.
    • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte.

    Für die Anmeldung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung (ehemals Aufenthaltsbescheinigung).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    32.2.1 Stadtbüro / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-2700

    Fax: 05121 301-2800

    E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Hildesheim: Meldebescheinigung Erteilung

    • Ihren Personalausweis.
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • Ihren Personalausweis.
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Hinweise für Hildesheim: Meldebescheinigung Erteilung

    Bei schriftlichen Anträgen kommen die Kosten für den Postversand hinzu.

    Meldebescheinigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei. 

    Bei schriftlichen Anträgen kommen die Kosten für den Postversand hinzu.

    Meldebescheinigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hildesheim: Meldebescheinigung Erteilung

    Neben der Meldebescheinigung erhalten Sie einen Kostebescheid zuzüglich der Kosten für den Postversand.

    Neben der Meldebescheinigung erhalten Sie einen Kostebescheid zuzüglich der Kosten für den Postversand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hildesheim: Meldebescheinigung Erteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)