Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Diepholz: Meldebescheinigung Erteilung

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Zuständigkeit:
    Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.

    Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.

    Bearbeitungsdauer:
    Sie können die Meldebescheinigung gleich mitnehmen.

    Gebühren:
    Eine einfache Meldebescheinigung kostet 7,50 Euro. Diese enthält:

    • Familienname
    • Frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordens-, Künstlername
    • Geburtsdatum, -ort, -staat
    • Derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

    Die Gebühr für eine erweiterte Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro. Diese kann auf Antrag zusätzlich zum Beispiel folgende Angaben enthalten:

    • Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift
    • Staatsangehörigkeit(en)
    • Frühere Anschriften
    • Ein- und Auszugsdatum
    • Familienstand
    • Religion

    Es handelt sich hierbei um keine abschließende Aufzählung.

    Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in Bar bezahlt werden.

    Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Unterlagen:
    Für die Ausstellung der Meldebescheinigung benötigen wir Ihr Ausweisdokument zur Identifizierung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Diepholz - Abteilung Zentraler Bürger-Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    49356 Diepholz

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Diepholz: Meldebescheinigung Erteilung

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de