Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Hinweise für Hemmingen: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Das Bürgerbüro der Stadt Hemmingen stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie bei der Stadt Hemmingen mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Das Bürgerbüro der Stadt Hemmingen stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie bei der Stadt Hemmingen mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Arnum
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro Arnum kann zurzeit nur temporär geöffnet werden.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise für Hemmingen: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Auftenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Bitte weisen Sie sich durch Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses aus.
Auftenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Bitte weisen Sie sich durch Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses aus.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Hinweise für Hemmingen: Aufenthalts- / Meldebescheinigung
- Gebühr: 7,50 EUR
- Gebühr: 7,50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis