Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro -22.3-

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30823 Garbsen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie: Vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig! Diese finden Sie unter dem Punkt „Online-Services“ (siehe rechts) im Bereich Bürgerbüro. Montag 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Dienstag 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 14.30 Uhr unter (0 51 31) 70 72 70 möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05131 707-270

    Fax: 05131 707-226

    E-Mail: buergerbuero@garbsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Garbsen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Garbsen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Hinweise für Garbsen: Meldebescheinigung

    7,50 € für die einfache Meldebescheinigung

    9,00 € für die erweiterte Meldebescheinigung

    7,50 € für die einfache Meldebescheinigung

    9,00 € für die erweiterte Meldebescheinigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Garbsen: Meldebescheinigung

    Welche Daten können in den Meldebescheinigungen enthalten sein?

    "Einfache" Meldebescheinigung:

    • Familienname,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsdatum,
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    "Erweiterte" Meldebescheinigung
    Neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung können folgende Daten in der erweiterten Meldebescheinigung mit aufgenommen werden:

    • frühere Namen,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • Geschlecht,
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    • frühere Anschriften,
    • Ein- und Auszugsdatum,
    • Familienstand,
    • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
    • Daten zu minderjährigen Kindern,
    • Daten zu Dokumenten und
    • die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Welche Daten können in den Meldebescheinigungen enthalten sein?

    "Einfache" Meldebescheinigung:

    • Familienname,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsdatum,
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    "Erweiterte" Meldebescheinigung
    Neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung können folgende Daten in der erweiterten Meldebescheinigung mit aufgenommen werden:

    • frühere Namen,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • Geschlecht,
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    • frühere Anschriften,
    • Ein- und Auszugsdatum,
    • Familienstand,
    • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
    • Daten zu minderjährigen Kindern,
    • Daten zu Dokumenten und
    • die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)