Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Für Garbsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.50 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.00 EUR

    Hinweise für Garbsen: Meldebescheinigung

    7,50 € für die einfache Meldebescheinigung

    9,00 € für die erweiterte Meldebescheinigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Garbsen: Meldebescheinigung

    Welche Daten können in den Meldebescheinigungen enthalten sein?

    "Einfache" Meldebescheinigung:

    • Familienname,
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsdatum,
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    "Erweiterte" Meldebescheinigung
    Neben den Daten der einfachen Meldebescheinigung können folgende Daten in der erweiterten Meldebescheinigung mit aufgenommen werden:

    • frühere Namen,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • Geschlecht,
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    • frühere Anschriften,
    • Ein- und Auszugsdatum,
    • Familienstand,
    • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner,
    • Daten zu minderjährigen Kindern,
    • Daten zu Dokumenten und
    • die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Aufenthaltsbescheinigung, Ausländerstelle, Wohnsitz bescheinigen, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de