Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bad Grund - Bürgerinfo (Einwohnermeldeamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Mühlenwiese 1

    37539 Bad Grund (Harz)

    Hausanschrift

    An der Mühlenwiese 1

    37539 Bad Grund (Harz)

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Di: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Mi: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Do: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:30 Fr: 08:00 - 12:00

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2010

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitsgemeinde Bad Grund

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstr. 1

    37539 Windhausen

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Bad Grund

    Empfänger: Gemeindekasse Bad Grund

    IBAN: DE94 2636 1299 0004 4903 00

    BIC: GENODEF1GOH

    Bankinstitut: Volksbank Oberharz Bad Grund

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2016

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rathaus

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Mühlenwiese 1

    37539 Bad Grund (Harz)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Familienstand, Wohnsitz bescheinigen, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Melderegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024