Meldebescheinigung Erteilung
Beschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Seesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro im Rathaus Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Öffnungszeiten - Allgemein - Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Montag 13.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Sabine Brodkorb (Bürgerbüro)
E-Mail: brodkorb@seesen.de
Telefon Festnetz: 05381 75-111
Tobias Koch (Bürgerbüro)
E-Mail: koch@seesen.de
Telefon Festnetz: 05381 75111
Sylvia Birkner (Bürgerbüro)
E-Mail: s.birkner@seesen.de
Telefon Festnetz: 05381 75-111
Evelin Binder (Bürgerbüro)
E-Mail: binder@seesen.de
Telefon Festnetz: 05381 75-111
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Stichwörter
Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis