Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

    Hinweise für Wolfsburg: Aufenthalts- / Meldebescheinigung (Stadt Wolfsburg)

    Eine einfach Meldebescheinigung enthält folgende Angaben:
    - Familienname, frühere Namen, Vornamen
    - Doktorgrad
    - Ordens-oder Künstlername
    - Geburtsdatum und Geburtsort
    - derzeitige Anschrift, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Eine erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet zusätzlich zur einfachen Meldebescheinigung folgende Angaben:
    - gesetzlicher Vertreter
    - Ehegatte
    - Lebenspartner
    - minderjährige Kinder-  jeweils mit Familienname
    - derzeitige Staatsangehörigkeit
    - frühere Anschriften (in Wolfsburg)
    - dazugehörige Ein- und Auszugsdaten
    - Familienstand

    Eine Meldebescheinigung wird ausschließlich auf deutsch ausgestellt.

    Eine einfach Meldebescheinigung enthält folgende Angaben:
    - Familienname, frühere Namen, Vornamen
    - Doktorgrad
    - Ordens-oder Künstlername
    - Geburtsdatum und Geburtsort
    - derzeitige Anschrift, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Eine erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet zusätzlich zur einfachen Meldebescheinigung folgende Angaben:
    - gesetzlicher Vertreter
    - Ehegatte
    - Lebenspartner
    - minderjährige Kinder-  jeweils mit Familienname
    - derzeitige Staatsangehörigkeit
    - frühere Anschriften (in Wolfsburg)
    - dazugehörige Ein- und Auszugsdaten
    - Familienstand

    Eine Meldebescheinigung wird ausschließlich auf deutsch ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

    Hinweise für Wolfsburg: Aufenthalts- / Meldebescheinigung (Stadt Wolfsburg)

    Diese Leistung kann ohne Termin am Schnellschalter der Bürgerdienste in Rathaus B beantragt werden.

    Diese Leistung kann ohne Termin am Schnellschalter der Bürgerdienste in Rathaus B beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Eine Terminreservierung kann erforderlich ein. Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadtverwaltung möglich. Einige Angelegenheiten können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden. Telefonische Erreichbarkeit: Über das Service Center Wolfsburg Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234(Service Center Wolfsburg)

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stichwörter

    Einwohnerwesen, Meldebehörde, Meldewesen

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2018 (von: Whitehorn, Saskia)

    Technisch geändert am 19.12.2023 (von: Erfurth, Jessica)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise für Wolfsburg: Aufenthalts- / Meldebescheinigung (Stadt Wolfsburg)

    Die Meldebescheinigung wird vor Ort sofort ausgestellt.

    Die Meldebescheinigung wird vor Ort sofort ausgestellt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Meldebescheinigung: Gebühr 7.5 EUR

    Erweiterte Meldebescheinigung: Gebühr 9.0 EUR

    Hinweise für Wolfsburg: Aufenthalts- / Meldebescheinigung (Stadt Wolfsburg)

    • einfach Meldebescheinigung kostet 7,50 Euro
    • erweiterte Meldebescheinigung kostet 9,00 Euro
    • für Rentenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei
    • einfach Meldebescheinigung kostet 7,50 Euro
    • erweiterte Meldebescheinigung kostet 9,00 Euro
    • für Rentenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wohnsitz bescheinigen, Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Wohnsitzbescheinigung, Melderegisterauskunft, Familienstand, Ausländerstelle, Freizügigkeitsbescheinigung, Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)