• Zetel (Landkreis Friesland, Niedersachsen)
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte

Anerkennung von politisch Verfolgten als Asylberechtigte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention Entscheidung

Beschreibung

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).


Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sich jeweils in unmittelbarer Nähe Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.

Niedersachsen unterhält eine Erstaufnahmeeinrichtung - die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - mit Standorten in Braunschweig, Bramsche, Friedland, Oldenburg und Osnabrück.

Ansprechpartner

Außenstelle M B 8 - Dépendance Oldenburg

Adresse

Hausanschrift

Klostermark 70-80

26135 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 2060-0

Fax: 0441 2060-299

E-Mail: FRI-Posteingang@bamf.bund.de

Stichwörter

Asyl

Version

Technisch erstellt am 20.12.2010

Technisch geändert am 02.10.2015

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 9 - Braunschweig

Adresse

Hausanschrift

Boeselagerstraße 4

38108 Braunschweig

Gebäude U 3

Kontakt

Telefon Festnetz: 0531 3545-0

Fax: 0531 3545-199

E-Mail: BRA-Posteingang@bamf.bund.de

Stichwörter

Asyl

Version

Technisch erstellt am 20.12.2010

Technisch geändert am 02.10.2015

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 10 - Bramsche

Adresse

Hausanschrift

Im Rehagen 12

49565 Bramsche

Kontakt

Telefon Festnetz: 0521 9316-490

Fax: 05461 9455-848

E-Mail: BRS-Posteingang@bamf.bund.de

Stichwörter

Asyl

Version

Technisch erstellt am 01.10.2015

Technisch geändert am 02.10.2015

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Außenstelle M B 8 - Friedland

Adresse

Hausanschrift

Heimkehrerstraße 16

37133 Friedland

Kontakt

Telefon Festnetz: 0911 943-8753

Fax: 05504 949-9317

E-Mail: FRI-Posteingang@bamf.bund.de

Stichwörter

Asyl

Version

Technisch erstellt am 01.10.2015

Technisch geändert am 02.10.2015

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Sämtliche vorhandenen Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensgang belegen

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Meldet sich eine Asylsuchende/ein Asylsuchender bei der Grenzbehörde, leitet sie ihn an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter, deren Einrichtung und Unterhaltung dem jeweiligen Land obliegt. Dies gilt allerdings nicht, wenn bei ihm die Voraussetzungen für die Verweigerung der Einreise vorliegen, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Sofern sich eine Ausländerin/ein Ausländer erst im Inland als asylsuchende Person zu erkennen gibt, wird sie oder er ebenfalls zunächst an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber stellen dann ihren Asylantrag. Dabei erfolgt ein Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister (AZR) und es wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt, die ein vorläufiges Bleiberecht zur Durchführung des Asylverfahrens in der Bundesrepublik gewährt.

Anschließend erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene, nicht öffentliche Anhörung der Asylbewerberin/des Asylbewerbers nach § 25 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) durch Bedienstete der zuständigen Stelle. Dazu muss die Asylbewerberin/der Asylbewerber persönlich erscheinen und die Verfolgungsgründe darlegen. Danach fällt eine Entscheidung über den Asylantrag. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich das individuelle Einzelschicksal.

Die Entscheidung über den Asylantrag ergeht schriftlich und enthält eine Begründung. Sie wird der Asylbewerberin/dem Asylbewerber mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Friesland: Asylantrag

Weitere Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de

Weitere Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.10.2015

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Anerkennung von politisch Verfolgten als Asylberechtigte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention Entscheidung, Asylverfahren, Asylbewerber, Flüchtling, Asylantrag, Asylberechtigte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024