Archivgut: Einsicht gewähren
Beschreibung
In Niedersachsen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Hinweise für Stuhr: Archivgut: Einsicht gewähren
Als Archiv (v. lat.: archivum, aus griech.: archeion = Regierungs-, Amtsgebäude) bezeichnet man sowohl eine geordnete Sammlung von Dokumenten, Urkunden, Akten etc. als auch die Gebäude, Räumlichkeiten oder Institutionen, in denen diese aufbewahrt werden. Träger von Archiven sind der Bund, die Länder, Kreise und Kommunen sowie Kirchen, Parteien, Hochschulen, Wirtschaftsunternehmen etc. Im Vordergrund steht die Erfassung und langfristige Aufbewahrung von Materialien, die für den Geschäftsbetrieb nicht mehr vonnöten sind. Zu den Aufgaben eines Archivs gehört es auch, die Materialien z.B. Forschern und auch interessierten Bürgern zugänglich zu machen.
Die Bestände des Stuhrer Gemeindearchivs setzen sich zusammen aus Altakten der ehemals selbständigen Gemeinden Brinkum, Fahrenhorst, Groß Mackenstedt, Heiligenrode, Seckenhausen und Stuhr mit Moordeich und Varrel. Die Gemeinden wurden 1974 im Zuge der Gemeindereform zur Einheitsgemeinde Stuhr zusammengelegt.
Die Einrichtung eines Archivs erfolgte 1980. Es umfasst Schriftgutbestände der oben erwähnten ehemaligen Gemeinden (heute Ortsteile unserer Gemeinde) von mittlerweile ca. 70 m. Sie spiegeln die Tätigkeit von Rat und Verwaltung von 1974 bis zurück ins 19. Jahrhundert wieder.
Ergänzt wird die geschichtliche Überliefung durch die Sammlung von
Karten:
ca. 300 Stück
Fotos:
ca. 15.000 - Dias, Fotos, Repros, digitale Aufnahmen
Bücher:
ca. 700 Stück
Gesetze:
ca. 450, das älteste von 1818
Zeitungen:
ab 1981
Eine Einsichtnahme in die vorhandenen Bestände des Archivs ist, sofern sie nicht dem Datenschutz unterliegen, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30-12:00 Uhr und nach Vereinbarung im Rathaus Stuhr möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Archiv.
In Niedersachsen existieren neben dem Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover mit weiteren Standorten in Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel außerdem Landkreis-, Gemeinde- und Stadtarchive. Auch der Niedersächsische Landtag, die Universitäten, die Landeskirchen und verschiedene Wirtschaftsbereiche unterhalten eigene Archive.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie dem Archivinformationssystem Niedersachsen entnehmen.
Ansprechpartner
Team Kreisarchiv
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05441 976-1970
Kontaktperson
Herr Stephan Kathe
Gemeinde Stuhr - Organisation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs
Fristen
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Viele der im Archivinformationssystem Niedersachsen (Arcinsys) vertretenen Archive stellen ihre elektronisch erfassten Verzeichnungsdaten in Arcinsys zur Verfügung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die online ermittelten Archivalien zur Benutzung nach erfolgter Registrierung über Arcinsys zur Einsichtnahme bestellen. Beachten Sie bitte, dass die gewünschten Unterlagen nur in dem Archiv eingesehen werden können, das sie verwahrt.
Bemerkungen
Hinweise für Stuhr: Archivgut: Einsicht gewähren
Der Archivar des Landkreises Diepholz ist wie folgt erreichbar:
- Montags unter 05441/909-333 (Stadt Diepholz)
- Dienstags u. Freitags Nachmittag unter 04442/886170 (Stadt Lohne)
- jeden Mittwoch von 08:00 - 16:30 Uhr (Landkreis Diepholz)
- jeden Freitag von 08:00 - 13:30 Uhr (Landkreis Diepholz)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesarchiv am 26.10.2015
Stichwörter
Archivgut: Einsicht gewähren, Gemeindearchiv, Heimatarchiv, Archivwesen, Archivnachfrage