Arbeitsschutz
Beschreibung
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- betrieblichen,
- sozialen und
- medizinischen
Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Hinweise für Northeim: Arbeitsschutz
Landkreis Northeim
Postfach 1363
37143 Northeim
Herr S. Neumann
Tel: 05551
Fax: 05551#
Email: isn-wulften@t-online.de
Landkreis Northeim
Postfach 1363
37143 Northeim
Herr S. Neumann
Tel: 05551
Fax: 05551#
Email: isn-wulften@t-online.de
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.12.2007