Approbation als Apotheker Erteilung

    Approbation als Apothekerin/Apotheker beantragen

    Beschreibung

    Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.

    Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen.

    Ansprechpartner

    Apothekerkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Markuskirche 4

    30163 Hannover

    Postfachadresse

    Postfach 11 09 52

    30103 Hannover

    Kontakt

    Fax: 0511 390-99-36

    Telefon Festnetz: 0511 390-990

    E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
      • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland
        sowie
      • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch möglich.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 2 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes an. Die Gebühr kann bis zu 590,00 Euro betragen. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Approbation.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer im Ausland den Beruf einer Apothekerin/eines Apothekers ausüben möchte, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigen. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern der Beruf zuletzt in Niedersachsen ausgeübt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und Apothekerkammer am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Apotheker, Approbation als Apothekerin/Apotheker Erteilung, Pharmazeut, Approbation, Studium der Pharmazie, Pharmazeutin, Berufserlaubnis, Apothekerin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de