• Lemwerder (Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen)
Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Beschreibung

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Ansprechpartner

Gemeinde Lemwerder

Adresse

Hausanschrift

Stedinger Straße 51

27809 Lemwerder

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr  Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0421 6739-0

Fax: 0421 6739-51

E-Mail: gemeinde@lemwerder.de

Version

Technisch erstellt am 30.01.2008

Technisch geändert am 12.09.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

anmelden, Wohnungsbezug, Umzug

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024