Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Beschreibung
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postfachadresse
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Voltlage, ZOB
Linie:- Bus: 610
- Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
Linie:- Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
Internet
Einwohner- und Meldewesen
Kontaktperson
Frau Plaßmeyer (Sachbearbeitung FB IV)
Frau Haarjohann (Sachbearbeitung FB IV, Standesbeamtin)
Frau Schockmann (Sachbearbeitung FB IV)
Herr Bergmann (Sachbearbeitung FB IV)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Neuenkirchen: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Seevetal
Stichwörter
Wohnungsbezug, anmelden, Umzug